Luftreinhalteplan Hildesheim
1. Erstellung
Der Luftreinhalteplan war erforderlich, weil von der EU-Luftqualitätsrichtlinie vorgegebene Grenzwerte für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) überschritten wurden. Der Plan wurde im Dezember 2008 durch den Rat der Stadt Hildesheim beschlossen.
2. Sachstand bis 2010
Für das Stadtgebiet von Hildesheim wurde durch das GAA Hildesheim der Bericht „Modellgestützte Voruntersuchung zur Fortschreibung des Luftreinhalteplanes im Rahmen der NO2-Notifizierung - Hildesheim –“ erstellt. Es wurde eine Analyse für das Bezugsjahr 2010 durchgeführt und mit den Messwerten von 2010 verglichen. Bereits im Bezugsjahr 2010 sollten danach in allen Abschnitten im Stadtgebiet Hildesheim der PM10-Jahresgrenzwert (40 µg/m³) und –Tagesgrenzwert (35 Tage > 50 µg/m³) eingehalten werden. Der im Jahr 2010 für NO2 anzusetzende Jahresgrenzwert in Höhe von 40 µg/m³ wurde noch in zehn Straßenabschnitten in Hildesheim überschritten.
3. Fristverlängerung zur Einhaltung des NO2-Jahresgrenzwertes
Da u. a. aufgrund der orientierenden NO2-Messungen mittels Passivsammler davon auszugehen war, dass die mittlere jährliche NO2-Konzentration 2010 über dem Grenzwert von 40 µg/m³ liegen würde, hat die Stadt Hildesheim gegenüber dem Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz zur Weiterleitung an das Bundesumweltministerium und die Europäische Kommission mitgeteilt, von der Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Fristverlängerung für NO2 bis 2015 Gebrauch machen zu wollen. Gegen die Verlängerung der Frist für die Einhaltung des in Anhang XI der Richtlinie 2008/50/EG festgesetzten NO2-Jahresgrenzwerts wurden keine Einwände erhoben. Die Verlängerung galt bis zum 1. Januar 2015 (Beschluss der Europäischen Kommission vom 20.2.2013 (C(2013) 900 final)).
4. Entwicklung der Luftqualität
Die NO2-Immission wurde in Hildesheim in der Schuhstraße zunächst mittels Passivsammler und seit 2019 mit einer kontinuierlich messenden Verkehrsstation überwacht. Die sich in den letzten Jahren abzeichnende NO2-Verminderung hält weiter an. Während im Jahre 2015 in der Schuhstraße eine NO2-Immission von 46 µg/m³ gemessen wurde, konnte 2019 erstmals mit 34 µg/m³ eine Einhaltung des Jahresgrenzwert von 40 µg/m³ messtechnisch festgestellt werden. Seitdem sank die NO2-Konzentration an dieser Probenahmestelle kontinuierlich auf 28 µg/m³ im Jahr 2021 ab. In der Kaiserstraße konnte bereits im Jahr 2018 anhand der Passivsammlermessung mit 36 µg/m³ die Einhaltung des NO2-Immissionsgrenzwertes nachgewiesen werden. Nachdem die NO2-Immission dort im Jahr 2019 weiter auf 32 µg/m³ absank, wurde der Passivsammler deinstalliert.
Artikel-Informationen
erstellt am:
09.01.2009
zuletzt aktualisiert am:
28.07.2022