Luftreinhalteplan für Hannover
1. Erstellung
Ein erster Luftreinhalte-Aktionsplan für Hannover wurde vom Rat der Stadt Hannover im Juli 2007 beschlossen. Im Jahr 2002 wurde aufgrund der Höhe der Messwerte für Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM10), die kontinuierlich an der Verkehrsstation Göttinger Straße erfasst werden, die Schwelle (Grenzwert + Toleranzmarge) überschritten, die zur Aufstellung eines Luftreinhalteplanes verpflichtet.
2. Sachstand bis 2023
In Hannover wurde im Jahr 2010 weiterhin eine Überschreitung des NO2-Jahresgrenzwertes von 40 µg/m³ gemessen. Für das Stadtgebiet von Hannover ist durch das GAA Hildesheim der Bericht „Modellgestützte Voruntersuchung zur Fortschreibung des Luftreinhalteplanes im Rahmen der NO2-Notifizierung - Hannover –“ erstellt worden. Er beinhaltet modellgestützt u.a. eine Ermittlung der Luftschadstoffbelastungen im Hauptstraßennetz für das Bezugsjahr 2010 unter Berücksichtigung der 3. Stufe der Umweltzone. Die Berechnungen ergaben im Stadtgebiet Hannover PM10-Jahresmittelwerte bis maximal 30 µg/m³. Der PM10-Jahresgrenzwert von 40 µg/m³ wurde damit sicher eingehalten. Für den PM10-Tagesgrenzwert von 50 µg/m³ bei 35 zugelassenen Überschreitungen im Jahr sind lediglich bei zwei Abschnitten in der Friedrich-Ebert-Straße eine geringe Wahrscheinlichkeit für dessen Überschreitung berechnet worden. Die Berechnung des NO2-Jahresmittelwertes ergab für mehrere Straßenabschnitte Überschreitungen des Grenzwertes. Daher hat die Stadt Hannover gegenüber dem Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz zur Weiterleitung an das Bundesumweltministerium und die Europäische Kommission mitgeteilt, von der Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Fristverlängerung für NO2 bis 2015 zur Einhaltung des NO2-Grenzwertes Gebrauch machen zu wollen. Gegen die Verlängerung der Frist für die Einhaltung des in Anhang XI der Richtlinie 2008/50/EG festgesetzten NO2-Jahresgrenzwerts wurden keine Einwände erhoben, sofern der entsprechende Luftqualitätsplan angenommen und der Kommission mitgeteilt wird. Dieser Luftreinhalteplan wurde der Kommission daher zeitnah mitgeteilt. Die Verlängerung galt bis zum 1. Januar 2015 (Beschluss der Europäischen Kommission vom 20.2.2013 (C(2013) 900 final)).
In Hannover wird seit 2010 die NO2-Immission zusätzlich zur Verkehrsstation an weiteren Standorten verkehrsnah mittels Passivsammler bestimmt. Auch im Jahr 2015 konnte trotz der im Luftqualitätsplan enthaltenden Maßnahmen der NO2-Jahresgrenzwert an mehreren Hauptverkehrsstraßen nicht eingehalten werden. Folglich wurden weitere Maßnahmen beschlossen, die unabhängig vom Luftqualitätsplan umgesetzt wurden. Seit dem Jahr 2017 wurde an allen Stationen eine kontinuierlich sinkende NO2-Konzentration gemessen. 2020 konnte erstmals an allen Verkehrsmessstation eine Einhaltung des Jahresgrenzwertes von 40 µg/m3 messtechnisch festgestellt werden. Zusätzlich installierte wohngebäudenahe Messungen bestätigten seit 2020 mit NO2-Konzentrationen unterhalb der straßennahen Messungen messtechnisch die Einhaltung des Jahresgrenzwertes von 40 µg/m³ an der Baufluchtlinie. Aufgrund der verbesserten Luftgütesituation überarbeitete die Stadt Hannover ihren Luftreinhalteplan mit der Fortschreibung 2023.
3. Aufhebung der Umweltzone
Als Teil des Luftreinhalte-Aktionsplanes hat die Stadt Hannover seit dem 01.01.2008 eine Umweltzone (UWZ) eingerichtet, in der zeitlich über 3 Jahre abgestuft emissionsabhängige Fahrverbote erlassen wurden. Seit 2010 durfte die Umweltzone nur von Fahrzeugen mit einer grünen Plakette (Diesel Euro 4, Euro IV und V, Benziner mit geregeltem Katalysator) befahren werden.
Die Wirkung der Umweltzone wurde mehrfach untersucht. Seit 2010 hat sich die Luftqualität in der Stadt Hannover unter anderem aufgrund der verbesserten Fahrzeugflotte signifikant verbessert, siehe Abschnitt 2 – Sachstand bis 2023. Vor diesem Hintergrund wurde die Wirkung der Umweltzone auf die Luftqualität für die Jahre 2020 - 2024 durch Modellrechnungen geprüft. Im Ergebnis zeigte sich, dass unter Berücksichtigung ungünstigster Umstände die Einhaltung des Jahresgrenzwertes für NO2 auch in der am höchsten belasteten Straße, der Friedrich-Ebert-Straße, ohne Umweltzone ab 2024 sichergestellt ist. Auf dieser Grundlage wurde die Umweltzone in Hannover zum 22.02.2024 aufgehoben.
4. Entwicklung der Luftqualität
In Hannover hat die Luftschadstoffbelastung seit Jahren einen abnehmenden Trend gezeigt. Durch fortschreitende Modernisierung der Fahrzeugflotte und kommunale Maßnahmen konnten positive Effekte im Hinblick auf die Luftqualität erzielt werden. Die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) und Partikel (PM10 und PM2,5) wurden in den letzten Jahren an allen Probenahmestellen eingehalten.