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Luftreinhalteplan Braunschweig

1. Erstellung

Der Luftreinhalte- und Aktionsplan für Braunschweig vom Mai 2007 ist die Grundlage für ein Bündel von Maßnahmen der Stadt Braunschweig zur Verringerung der Luftschadstoffbelastung im Stadtgebiet. Der Luftreinhalte- und Aktionsplan war erforderlich, weil von der EU-Luftqualitätsrichtlinie vorgegebene Grenzwerte für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) überschritten wurden.

2. Sachstand bis 2010

In der Stadt Braunschweig wurden im Jahr 2010 weiterhin NO2-Jahresmittelwerte über dem Grenzwert von 40 µg/m³ registriert. Der Bericht „Modellgestützte Voruntersuchung zur Fortschreibung des Luftreinhalteplanes im Rahmen der NO2-Notifizierung - Braunschweig –“ zeigte für das Bezugsjahr 2010 bei NO2 für 3 Straßenabschnitte die Überschreitung des im Jahr 2010 geltenden Grenzwertes von 40 µg/m³. Für das Jahr 2010 wurden im Stadtgebiet Braunschweig keine Überschreitungen des Jahresgrenzwerts für PM10 von 40 µg/m³ ermittelt.

3. Fristverlängerung zur Einhaltung des NO2-Jahresgrenzwertes

Die Stadt hat daher gegenüber dem Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz zur Weiterleitung an das Bundesumweltministerium und die Europäische Kommission mitgeteilt, von der Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Fristverlängerung für NO2 bis 2015 zur Einhaltung des NO2-Grenzwertes Gebrauch machen zu wollen. Gegen die Verlängerung der Frist für die Einhaltung des in Anhang XI der Richtlinie 2008/50/EG festgesetzten NO2-Jahresgrenzwerts wurden keine Einwände erhoben, sofern der entsprechende Luftqualitätsplan angenommen und der Kommission mitgeteilt wurde. Dieser Plan ist der Kommission so schnell wie möglich übermittelt worden. Die Verlängerung galt bis zum 1. Januar 2015 (Beschluss der Europäischen Kommission vom 20.2.2013 (C(2013) 900 final)).

4. Entwicklung der Luftqualität

Die sich in den letzten Jahren abzeichnende NO2-Verminderung hält weiter an. Während im Jahr 2010 an der Verkehrsmessstation am Altewiekring eine NO2-Immission von 51 µg/m³ gemessen wurde, konnte bereits im Jahr 2014 mit 39 µg/m³ erstmals eine Einhaltung des Jahresgrenzwert von 40 µg/m³ messtechnisch festgestellt werden. Am Bohlweg wurde der Jahresgrenzwert für NO2 erstmals im Jahr 2016 mit 39 µg/m³ eingehalten. Bis zum Abbau der Station zum Ende des Jahres 2019 hat sich die NO2-Konzentration am Bohlweg kontinuierlich und deutlich auf 31 µg/m³ verringert. Auch am Altewiekring sank die NO2-Konzentration kontinuierlich und deutlich auf 26 µg/m³ im Jahr 2021.

Probenahmestelle Altewiekring   Bildrechte: GAA HI

Probenahmestelle Altewiekring

Probenahmestelle Bohlweg   Bildrechte: GAA

Probenahmestelle Bohlweg

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.08.2009
zuletzt aktualisiert am:
28.07.2022

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