Luftreinhalteplan Bad Lauterberg
1. Erstellung
Im Jahr 2007 wurde der Immissionsgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) an der LÜN-Verkehrsstation in Bad Lauterberg-Barbis überschritten. Der Landkreis Osterode am Harz hat daher einen Luftreinhalteplan für die Stadt Bad Lauterberg im Harz - Ortsteile Barbis und Osterhagen - aufgestellt. Der Luftreinhalteplan ist im November 2009 in Kraft getreten.
2. Sachstand bis 2010
Der durch das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim erstellte Bericht „Modellgestützte Voruntersuchung zur Fortschreibung des Luftreinhalteplanes im Rahmen der NO2-Notifizierung – Bad Lauterberg im Harz“ für das Bezugsjahr 2010 zeigte, dass für keinen Straßenabschnitt der PM10-Grenzwert von 40 µg/m³ bzw. der Tagesgrenzwert (35 Tage > 50 µg/m³) überschritten wurde. In Barbis wurden allerdings im Jahr 2010 weiterhin NO2-Jahresmittelwerte über dem Grenzwert von 40 µg/m³ registriert.
3. Fristverlängerung zur Einhaltung des NO2-Jahresgrenzwertes
Der Landkreis Osterode am Harz hatte gegenüber dem Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz zur Weiterleitung an das Bundesumweltministerium und die Europäische Kommission mitgeteilt, von der Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Fristverlängerung für NO2 bis 2015 zur Einhaltung des NO2-Grenzwertes Gebrauch machen zu wollen. Gegen die Verlängerung der Frist für die Einhaltung des in Anhang XI der Richtlinie 2008/50/EG festgesetzten NO2-Jahresgrenzwerts wurden keine Einwände erhoben. Die Verlängerung galt bis zum 1. Januar 2015 (Beschluss der Europäischen Kommission vom 20.2.2013 (C(2013) 900 final)).
4. Entwicklung der Luftqualität
Artikel-Informationen
erstellt am:
04.08.2009
zuletzt aktualisiert am:
16.09.2020