Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Niedersachsen klar Logo

Luftschadstoffberechnungen und Luftreinhaltepläne

Mit der EU-Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG werden Luftqualitätsziele zur Vermeidung bzw. Verringerung schädlicher Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt in allen Mitgliedstaaten der EU festgelegt. Durch Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der 39. Verordnung zur Durchführung des BImSchG wurde diese Richtlinie in nationales Recht umgesetzt.

Die Höhe der Luftschadstoffbelastungen muss regelmäßig durch Messungen und Modellrechnungen ermittelt und beurteilt werden. In Niedersachsen erfolgt dies durch das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim, das das Lufthygienische Überwachungssystem Niedersachsen (LÜN) betreibt. Mit Hilfe von Ausbreitungsmodellen kann das GAA Hildesheim auch Untersuchungen und Prognosen zu Schadstoffbelastungen in Gebieten erstellen, in denen nicht gemessen wird bzw. noch nicht gemessen wurde. Darüber hinaus unterstützen Modellrechnungen die Beurteilung der landesweiten bzw. städtischen Immissionssituation, die Maßnahmenplanung zur Verbesserung der Luftqualität und die Standortsuche des LÜN-Messnetzes.

Wenn Immissionsgrenzwerte nach der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) überschritten werden, müssen Kommunen/Landkreise einen Luftreinhalteplan erstellen. In diesem müssen sie Maßnahmen benennen, die zu einer dauerhaften Minderung der Schadstoffkonzentrationen führen und die Einhaltung der Grenzwerte sicherstellen.

Hinweis
Oldenburg Delmenhorst Celle Lingen Osnabrück Hannover Lehrte Braunschweig Hildesheim Göttingen Waake Bad Lauterberg Burgdorf Hameln
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln