Luftschadstoffberechnungen und Luftreinhaltepläne
Mit der EU-Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG werden Luftqualitätsziele zur Vermeidung bzw. Verringerung schädlicher Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt in allen Mitgliedstaaten der EU festgelegt. Durch Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der 39. Verordnung zur Durchführung des BImSchG wurde diese Richtlinie in nationales Recht umgesetzt.
Wenn Immissionsgrenzwerte nach der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) überschritten werden, müssen Kommunen/Landkreise einen Luftreinhalteplan erstellen. In diesem müssen sie Maßnahmen benennen, die zu einer dauerhaften Minderung der Schadstoffkonzentrationen führen und die Einhaltung der Grenzwerte sicherstellen.