Luftqualität
Die Luft gehört zu den unverzichtbaren Medien unseres Lebens. Neben der Natur selbst (mit zum Beispiel Fäulnisprozessen, Waldbränden, Vulkanausbrüchen) beeinflusst der Mensch die Güte der Luft, in dem er Luftschadstoffe wie Ruß, Staub und Gase erzeugt. Für die Belastung der Luft durch Schadstoffe sind drei Vorgänge wesentlich:
- Emission (Schadstoffausstoß an der Quelle),
- Transmission (Ausbreitung und teilweise Umwandlung der Schadstoffe in der Luft),
- Immission (Schadstoffkonzentration oder -deposition am Ort des Einwirkens).
Luftschadstoffe können beim Menschen zu akuten Beeinträchtigungen oder chronischen Schädigungen der Atemwege und anderer Organe führen. Sie beeinflussen aber auch andere Schutzgüter wie Tiere, Pflanzen und Materialien.
In den Staaten der Europäischen Union existiert ein einheitliches Recht zur Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität. Es gelten die EU-Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa sowie die Richtlinie 2004/107/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 15.12.2004 über Arsen, Kadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in der Luft.
Die entsprechende systematische Ermittlung und Beurteilung der Luftqualität im Rahmen der 39. BImSchV (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen) erfolgt auf der Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und ist Zuständigkeit der Bundesländer. In Niedersachsen wird die Luftqualität durch das vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim betriebene Lufthygienische Überwachungssystem Niedersachen (LÜN) www.luen-ni.de gemäß der 39. BImSchV systematisch ermittelt und beurteilt. Die Immissionsgrenzwerte, Alarmschwellen und Zielwerte der 39. BImSchV (i.d.F.v. 02.08.2010) für gasförmige Luftschadstoffe sowie für Partikel und partikelgebundene Schadstoffe sind in den nebenstehenden Tabellen (s. Downloadbereich) enthalten. Die Niedersachsenkarte zeigt die Standorte der LÜN-Messstationen.
Als Ergänzung und als Hilfestellung für die Luftreinhalteplanung der Kommunen werden die Messergebnisse hinsichtlich Feinstaub und Stickstoffdioxid durch Modellrechnungen zur Ermittlung der flächenhaften Belastung und der Belastung im Nahbereich von stark befahrenen Straßen ergänzt.
Gebietseinstufung Niedersachsen
Artikel-Informationen
erstellt am:
11.01.2010
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2021