Verkehrsflughafen Hannover- EU-Umgebungslärmrichtlinie LDEN
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Verkehrsflughafen Hannover - EU-Umgebungslärmrichtlinie LNight
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Der Flughafen Hannover-Langenhagen als Großflughafen fällt unter das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm aus 2005. Die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) in Verbindung mit der "Vorläufigen Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Flugplätzen (VBUF)" regelt die Einzelheiten der Berechnung und bestimmt die Anforderungen an die Darstellung der Belastung durch Lärmkarten.
Artikel-Informationen
erstellt am:
11.03.2008
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010