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Siedlungsbeschränkungsbereiche

Raumordnung & Landesplanung

Siedlungsbeschränkungsbereiche um Flugplätze können im Rahmen des Landes- (LROP) oder Regionaler- Raumordnungsprogramme (RROP) festgesetzt werden, um die oftmals widerstreitenden wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und ökologischen Interessen an den Raum aufeinander abzustimmen. Zur Raumordnung mehr

Flugplatz Hannover

Für den Flugplatz Hannover wurde im LROP ein Siedlungsbeschränkungsbereich festgesetzt. Innerhalb dieses Bereiches dürfen in Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen keine neuen Flächen bzw. Gebiete für Wohnnutzungen und besonders lärmempfindliche Einrichtungen dargestellt oder festgesetzt werden. mehr

Flugplatz Braunschweig

Zum Schutz der Bevölkerung vor Lärmbelastung im Bereich des Verkehrsflughafens Braunschweig-Wolfsburg und zur langfristigen Sicherung der Funktions- und Entwicklungsfähigkeit des "Vorranggebiets Verkehrsflughafen" ist im RROP ein "Vorranggebiet Siedlungsbeschränkungsbereich" festgelegt. mehr

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