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Lärmschutzbereiche

Nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) müssen bestimmte Flugplätze einen Lärmschutzbereich ausweisen, der aus mehreren Schutzzonen besteht.

Der Lärmschutzbereich umfasst das Gebiet außerhalb des Flughafengeländes, in dem eine bestimmte Lärmbelastung überschritten wird (§§ 2 - 4 FluLärmG). Für dieses Gebiet regelt das FluLärmG Bauverbote und -beschränkungen, die Erfordernis von passiven Schallschutzmaßnahmen sowie Entschädigungen für Einschränkungen der Wohnnutzung.

Für folgende Flughäfen bzw. -plätze hat das Land Niedersachsen einen Lärmschutzbereich erstellt oder geprüft, ob ein Lärmschutzbereich erforderlich ist.

Ziviler Flugplatz Hannover - Langenhagen

Ziviler Flugplatz Bremen

Militärischer Flugplatz Wunstorf

Militärischer Flugplatz Wittmundhafen

Ziviler Flugplatz Braunschweig


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