Lärmschutzbereich Flugplatz Bremen
Das Niedersächsische Kabinett hat die Verordnung am 07.September 2010 verabschiedet. Sie ist im Niedersächsischen Gesetzes- und Verordnungsblatt (Nds. GVBI) Nr. 22 vom 14.09.2010 S. 386 veröffentlicht. Sie können die Verordnung auch hier (VORIS) herunterladen.
- Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt (Nds. GVBI) Nr. 22 vom 14.09.2010 (4524 KB)
- Anlage 1 (zu § 1 Abs. 2) Lärmschutzbereich Bremen Übersichtskarte Lärmschutzbereich (3379 KB)
- Anlage 2 (zu § 1 Abs. 2) Lärmschutzbereich Flughafen Bremen Übersichtskarte Tag-Schutzzonen (3229 KB)
- Anlage 3 (zu § 1 Abs. 2) Lärmschutzbereich Flughafen Bremen Übersichtskarte Nacht-Schutzzone (4183 KB)
Überprüfung und Neufestsetzung des Lärmschutzbereiches für den Verkehrsflughafen Bremen
Nach spätestens 10 Jahren ist zu überprüfen, ob sich die Lärmbelastung wesentlich, d.h. um mindestens 2,0 dB, verändert hat oder voraussichtlich wesentlich verändern wird. Die Überprüfung des Lärmschutzbereiches Bremen im Jahr 2020 hat ergeben, dass an einzelnen Punkten in Bremen eine wesentliche Änderung festgestellt wird. Da das Land Bremen somit einen neuen Lärmschutzbereich festzusetzen hatte, wurde durch das Land Niedersachsen ebenfalls ein neuer Lärmschutzbereich mit Verordnung vom 12.04.2022 (Nds. GVBl. Nummer 14 vom 21.04.2022 S. 252) festgesetzt.
- Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Bremen .
Der neue Lärmschutzbereich beruht auf einer Prognose des Verkehrsaufkommens für die Flugbewegungen der sechs verkehrsreichsten Monate für das Jahr 2030 während der Tag- und Nachtstunden. Auf dieser Grundlage wurden ein Datenerfassungssystem (DES) nach AzD erstellt und die erforderlichen Berechnungen nach AzB durchgeführt.
- Bericht zur Überprüfung des Lärmschutzbereiches für den Verkehrsflughafen BREMEN auf der Grundlage der Prognose 2030
Die 2. Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung - 2. FlugLSV) regelt u.a. die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen. Dies geschieht auf Basis von berechneten Isophonen-Bändern, die Sie den nachfolgenden Karten im Maßstab 1:5.000 entnehmen können.
Der Lärmschutzbereich für den Verkehrsflughafen Bremen wird ausschließlich für niedersächsisches Hoheitsgebiet festgesetzt. Er betrifft die Gemeinde Stuhr.
Ob Sie Aufwendungen für den baulichen Schallschutz ersetzt bekommen, klären Sie bitte mit der zuständigen Baugenehmigungsbehörde.
Fluglärmschutzbereich Bremen