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Lärmschutzbereich für den militärischen Flugplatz Wunstorf

Verordnung

Das Niedersächsische Kabinett hat die niedersächsische Verordnung über die Festsetzung eines Lärmschutzbereiches für den militärischen Flugplatz Wunstorf am 13.August 2012 verabschiedet. Sie ist im Niedersächischen Gesetzes- und Verordnungsblatt (Nds. GVBI) Nr. 18 vom 21.08.2012 S. 292 veröffentlicht. Die Anlagen 1 bis 4 sind mit Verordnung vom 03.07.2024 Nds. GVBl Nr.59 geändert worden.

Hier erhalten Sie die Rechtsverordnung mit den Listen der Kurvenpunkte der Isophonen-Bänder und die Karten:

Niedersächsische Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereiches für den Flugplatz Wunstorf

Weiteres Kartenmaterial

Bei der Errichtung baulicher Anlagen im Lärmschutzbereich eines Flugplatzes ist nach der Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung - (2. FlugLSV) - das erforderliche Bauschalldämm-Maß abhängig von der Zugehörigkeit der baulichen Anlage zu den in den folgenden Karten dargestellten Isophonen-Bänder (Linien gleicher Lautstärke).

Tags

Karte Tag 1 Karte Tag 2 Karte Tag 3 Karte Tag4

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Nachts

Nacht Karte 1 Nacht Karte 2

Überprüfung und Berechnung

Für die Erstellung eines Lärmschutzbereiches sind eine Prognose und die Erstellung eines Datenerfassungssystems (DES) für den militärischen Flugplatz Wunstorf gemäß dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm in der Fassung vom 31.01.2007 und der "Anleitung zur Datenerfassung über den Flugbetrieb (AzD)" erforderlich. Im Gegensatz zu zivilen Flugplätzen basiert die Abschätzung der zu erwartenden Flugbewegungszahlen für militärische Flugplatze, wie dem Flugplatz Wunstorf, ausschließlich auf militärischen Planungen und Stationierungsentscheidungen und ist damit nicht Gegenstand einer gesonderten Begründung.

Bericht Datenerfassungssystem (DES)
Datenblätter zum DES

Berechnung und Überprüfung des Lärmschutzbereiches erfolgen auf dieser Grundlage gemäß dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm in der Fassung vom 31.01.2007 und der "Anleitung zur Berechnung (AzB)". Die rechnerische Überprüfung lieferte an den Grenzen der Tagschutzzone 1 bzw. der Nachtschutzzone des bestehenden Lärmschutzbereiches Pegeländerungen, welche die maßgebliche Schwelle von 2,0 dB (s. § 4 Abs. 5 Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm und AzB) erreichten. Das Flughafenbetriebsgelände gehört nicht zum Lärmschutzbereich. Die dort liegenden Punkte in der kartografischen Darstellung dienen lediglich der Information.

Bericht zur Überprüfung
Bericht zur Überprüfung Anhang 2 Flugstrecken

Infolge der Überprüfung war der Lärmschutzbereich neu zu berechnen und festzulegen.

Bericht zur Ermittlung des LSB 





Fluglärmschutzbereich Wunstorf Übersichtkarte   Bildrechte: Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung
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