Lärmschutzbereich militärischer Flugplatz Wittmundhafen
Der Lärmschutzbereich für den militärischen Flugplatz Wittmundhafen ist nach § 4 Abs. 5 FluLärmG überprüft worden. Als Ergebnis dieser Überprüfung wurde nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 FluLärmG am 20.09.2023 ein neuer Lärmschutzbereich festgesetzt.
Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Wittmundhafen
Anlage 1 Übersichtskarte Lärmschutzbereich
Anlage 2 Übersichtskarte Tag-Schutzzonen
Anlage 3 Übersichtskarte Nacht-Schutzzone
Bei der Errichtung baulicher Anlagen im Lärmschutzbereich eines Flugplatzes ist nach der Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung - (2. FlugLSV) - das erforderliche Bauschalldämm-Maß abhängig von der Zugehörigkeit der baulichen Anlage zu den in den folgenden Karten dargestellten Isophonen-Bänder (Linien gleicher Lautstärke).
(Für die Detailkarte klicken Sie auf die jeweilige Blattnummer)
Tags
Blatt1 Blatt2 Blatt3 Blatt4 Blatt5 Blatt6 Blatt7 Blatt8 Blatt9 Blatt10 Blatt11 Blatt12 Blatt13 Blatt14
Blatt15 Blatt16 Blatt17 Blatt18 Blatt19 Blatt20 Blatt21 Blatt22 Blatt23 Blatt24 Blatt25 Blatt26
Nachts
Überprüfung und Berechnung
Für die Erstellung eines Lärmschutzbereiches sind eine Prognose und die Erstellung eines Datenerfassungssystems (DES) für den militärischen Flugplatz Wittmundhafen gemäß desFluLärmG und der "Anleitung zur Datenerfassung über den Flugbetrieb (AzD)" erforderlich. Im Gegensatz zu zivilen Flugplätzen basiert die Abschätzung der zu erwartenden Flugbewegungszahlen für militärische Flugplatze, wie dem Flugplatz Wittmundhafen, ausschließlich auf militärischen Planungen und Stationierungsentscheidungen und ist damit nicht Gegenstand einer gesonderten Begründung.
Bericht zum Datenerfassungssystems
Datenblätter zum Datenerfassungssystem
Berechnung und Überprüfung des Lärmschutzbereiches erfolgen auf dieser Grundlage gemäß des FluLärmG und der "Anleitung zur Berechnung (AzB)". Die rechnerische Überprüfung lieferte an den Grenzen der Tagschutzzone 1 bzw. der Nachtschutzzone des bestehenden Lärmschutzbereiches Pegeländerungen, welche die maßgebliche Schwelle von 2,0 dB (s. § 4 Abs. 5 FluLärmG und AzB) erreichten. Das Flughafenbetriebsgelände gehört nicht zum Lärmschutzbereich. Die dort liegenden Punkte in der kartografischen Darstellung dienen lediglich der Information.
Bericht der Überprüfung des Lärmschutzbereiches
Anlage 2 zum Bericht der Überprüfung des LSB
Infolge der Überprüfung war der Lärmschutzbereich neu zu berechnen und festzulegen.
Fluglärmschutzbereich militärischer Flugplatz Wittmundhafen