LAI Hinweise zur Lärmkartierung
Zeitplan und Kartierungsumfang
Zeitplan und Kartierungsumfang
Kartierungsumfang 2022
Niedersachsen hat rund 8 Mio. Einwohner in ca. 4 Mio. Wohnungen und ist nach der Einwohnerzahl das viertgrößte Bundesland. Die Fläche beträgt ca. 47.710 km2 und das Land ist damit flächenmäßig das zweitgrößte Bundesland.
Niedersachsen hat per Definition voraussichtlich 6 Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern und einer Bevölkerungsdichte von mehr als 1.000 Einwohner/km2: Hannover, Braunschweig, Göttingen, Osnabrück, Hildesheim und Oldenburg. Die Landeshauptstadt Hannover ist mit 534.000 Einwohnern die einwohnerstärkste Stadt des Landes.
Die gesamte Länge der zu kartierenden Hauptverkehrsstraßen in Niedersachsen beträgt ca. 5.300 km, betroffen sind davon ca. 530 Gemeinden.
Der Flughafen Hannover-Langenhagen, mit ca. 79.000 Bewegungen pro Jahr, ist der einzige zu kartierende Großflughafen in Niedersachsen.
Zeitplan für die nächste Erarbeitung (4. Stufe) von Lärmkarten und Aktionsplänen
Bis zum 30.06.2022 müssen strategische Lärmkarten für
· die Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Mio. Kfz pro Jahr
· die Umgebung von Großflughäfen mit über 50.000 Flugbewegungen pro Jahr
durch die ZUS LLGS erarbeitet werden.
Die ZUS LLGS erhebt und bereitet die Basisdaten (Gelände, Straßen, Gebäude, Einwohner, Lärmschutzeinrichtungen, Ampeln) für die Lärmkartierung vor mit dem Ziel daraus ein Berechnungsmodell zu generieren. Die beteiligten Gemeinden können die ermittelten Daten mithilfe einer Webanwendung kontrollieren und ergänzen und sorgen somit durch ihre Ortskenntnis dafür, dass die lokalen Gegebenheiten besser abgebildet werden. Anschließend integriert die ZUS LLGS die durch die Gemeinden geprüften Daten in das Berechnungsmodell und stellt den Gemeinden das Berechnungsergebnis in Form von Lärmkarten für die nachfolgende Lärmaktionsplanung zur Verfügung.
Bis zum 18.07.2024 sind durch die Kommunen Lärmaktionspläne zu erarbeiten bzw. zu überarbeiten.
Die o.g. Ballungsräume führen die Arbeiten zeitgleich in eigener Zuständigkeit durch. Der Bahnlärm wird durch das Eisenbahn Bundesamt (EBA) kartiert.
Im März 2021 wurden onlinebasierte Informationsveranstaltungen durchgeführt um den betroffenen Kommunen einen Einblick in die niedersächsische Umsetzung der EU-Richtlinie zu vermitteln und um die Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Datenerhebung zu erläutern.
Von April bis Ende August 2021 wurde eine erste Beteiligungsphase zur Kontrolle der für die Lärmkartierung erforderlichen Basisdaten (z.B. zu Straßen, Gebäuden, Lärmschutzeinrichtungen) mithilfe einer Webanwendung durchgeführt.
Die zweite Beteiligungsphase, in der ausschließlich die Kontrolle von Verkehrsmengen erfolgte, fand für 5 Wochen im März/April 2022 statt.
Im Anschluss an die Berechnung der Lärmkarten werden den betroffenen Gemeinden die Ergebnisse zur Übernahme in die Lärmaktionsplanung zur Verfügung gestellt.
Für die Stufen 1-3 der Lärmkartierung (2007, 2012, 2017) waren in Deutschland vorläufige Berechnungsverfahren für den Umgebungslärm (VBUSch, VBUS, VBUF, VBUI) und zur Ermittlung von Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB) anzuwenden. Seit dem 31.Dezember 2018 ist die Verwendung eines europaweit einheitlichen Berechnungsverfahrens vorgeschrieben (CNOSSOS-EU). Die Umsetzung in nationales Recht erfolgte im Oktober 2021 durch die Veröffentlichung im Bundesanzeiger ( BUB, BUF, BEB, BUB-D, BUF-D).