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Zeitplan und Kartierungsumfang

Zeitplan und Kartierungsumfang

Kartierungsumfang 2027

Niedersachsen hat rund 8 Mio. Einwohner in ca. 4 Mio. Wohnungen und ist nach der Einwohnerzahl das viertgrößte Bundesland. Die Fläche beträgt ca. 47.710 km2 und das Land ist damit flächenmäßig das zweitgrößte Bundesland.

Niedersachsen hat per Definition voraussichtlich 6 Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern und einer Bevölkerungsdichte von mehr als 1.000 Einwohner/km2: Hannover, Braunschweig, Göttingen, Osnabrück, Hildesheim und Oldenburg. Die Landeshauptstadt Hannover ist mit 548.000 Einwohnern die einwohnerstärkste Stadt des Landes.

Die gesamte Länge der zu kartierenden Hauptverkehrsstraßen in Niedersachsen beträgt ca. 5.000 km, betroffen sind davon ca. 540 Gemeinden.

Der Flughafen Hannover-Langenhagen, mit ca. 63.000 Bewegungen pro Jahr, ist der einzige zu kartierende Großflughafen in Niedersachsen.

Zeitplan für die nächste Erarbeitung (5. Runde) von Lärmkarten und Aktionsplänen

Bis zum 30.06.2027 müssen strategische Lärmkarten für

· die Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Mio. Kfz pro Jahr

· die Umgebung von Großflughäfen mit über 50.000 Flugbewegungen pro Jahr

durch die ZUS LLGS erarbeitet werden.

Die Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge (ZUS LLGS) erhebt und bereitet die Basisdaten (Gelände, Straßen, Gebäude, Einwohner, Lärmschutzeinrichtungen, Ampeln) für die Lärmkartierung vor, mit dem Ziel, daraus ein Berechnungsmodell zu generieren. Die beteiligten Gemeinden sollten die ermittelten Daten mithilfe der bereitgestellten Webanwendung kontrollieren und ergänzen und somit durch ihre Ortskenntnis dazu beitragen, die lokalen Gegebenheiten und die sich hieraus ergebenden Lärmbetroffenheit der Einwohner im Ergebnis besser abzubilden. Anschließend integriert die ZUS LLGS die durch die Gemeinden geprüften Daten in das Berechnungsmodell und stellt den Gemeinden das Berechnungsergebnis in Form von Lärmkarten sowie Statistiken über die Lärmbetroffenheit für die nachfolgende Lärmaktionsplanung zur Verfügung.

Bis zum 18.07.2029 sind durch alle kartierten Kommunen unter Beteiligung der Öffentlichkeit Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten.

Die o.g. Ballungsräume führen die Arbeiten (Kartierung und Lärmaktionsplanung) zeitgleich in eigener Zuständigkeit durch. Der Bahnlärm wird durch das Eisenbahn Bundesamt (EBA) kartiert.

Zur Vorbereitung der geplanten Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Kommunen und der ZUS LLGS werden voraussichtlich im Jahr 2025 Informationsveranstaltungen durchgeführt, um den betroffenen Kommunen einen Einblick in die niedersächsische Umsetzung der EU-Richtlinie zu vermitteln und um die Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Datenerhebung zu erläutern.

Seit dem 31. Dezember 2018 ist die Verwendung eines europaweit einheitlichen Berechnungsverfahrens vorgeschrieben (CNOSSOS-EU). Die Umsetzung in nationales Recht erfolgte im Oktober 2021 durch die Veröffentlichung im Bundesanzeiger (BUB, BUF, BEB, BUB-D, BUF-D).

Um eine einheitliche Auslegung und Durchführung der EU-Umgebungslärmkartierung durch die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden zu gewährleisten, hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) in der Fassung vom 27.01.2022 Hinweise zur Vorgehensweise veröffentlicht.

LAI Hinweise zur Lärmkartierung

  Hinweise zur Lärmkartierung in Niedersachsen

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