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Klimaschutz in Niedersachsen

Klimaschutz   Bildrechte: elenabs - iStock
Niedersachsen ist Energieland Nr. 1 und soll auch Klimaschutzland Nr. 1 werden. Klimaschutz wurde deshalb auch als eigenes Staatsziel in die Landesverfassung aufgenommen. In einem Niedersächsischen Klimagesetz hat das Land seine Treibhausgas-Minderungsziele gesetzlich festgeschrieben:


  • Bis zum Jahr 2030 sollen die Treibhausgas-Emissionen um 75 Prozent gegenüber den Emissionen im Jahr 1990 reduziert werden

  • Im Jahr 2040 soll Treibhausgas-Neutralität erreicht werden, also nur noch so viel Treibhausgase ausgestoßen werden, wie über sog. Senken (Wälder, Moore und auch technische Senken) aufgenommen wird
    „Bericht über die Entwicklung der Treibhausgasemissionen in Niedersachsen“
  • Der niedersächsische Energie- und Wasserstoffbedarf soll bis 2040 bilanziell vollumfänglich über erneuerbare Energien gedeckt werden

Niedersachsen emittiert derzeit etwa 73,84 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente (2020). Die Gesamtemissionen konnten damit gegenüber 1990 um 26,3 Prozent verringert werden. Eine Übersicht über die Treibhausgasemissionen enthält der .

Einen konkreten Beitrag zur Umsetzung der Ziele leisten die „Klimaschutzstrategie“ und das "Maßnahmenprogramm Energie und Klimaschutz Niedersachsen".


Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN)

Die KEAN ist eine Einrichtung des Landes Niedersachsen und hat die Aufgabe, den Klimaschutz und die Energiewende in Niedersachsen weiter voranzutreiben. Im Zentrum stehen die Themen Energieeffizienz, Energieeinsparung und der Umstieg auf erneuerbare Energien – und das in allen Tätigkeitsfeldern der KEAN: Der energetischen Gebäudeoptimierung, dem kommunalen Klimaschutz, der Transformation der niedersächsischen Wirtschaft hin zur Treibhausgasneutralität sowie der Klimabildung.

Seit der Gründung der KEAN im Frühjahr 2014 ist ein wesentliches Element der Arbeit die Vernetzung und enge Kooperation mit allen relevanten Partnern und Organisationen in Niedersachsen. Dadurch werden Kompetenzen gebündelt, Synergien erzeugt und die Wirkung vor Ort verstärkt.

www.klimaschutz-niedersachsen.de

Kommunaler Klimaschutz und kommunale Pflichtaufgaben

Kommunen haben einen erheblichen Einfluss auf die Treibhausgasemissionen und den Energieverbrauch in ihrem Gebiet. Klimaschutz ist eine Querschnittsaufgabe, die verschiedene kommunale Aufgabengebiete betrifft. Dementsprechend vielfältig sind auch die Handlungsfelder des kommunalen Klimaschutzes z. B. in der eigenen Verwaltung, bei der Verkehrsplanung und der Genehmigung von Baugebieten oder beim Betrieb kommunaler Liegenschaften bis hin zur Beschaffung sowie der Bildung oder Information der Bürgerinnen und Bürger.

In den letzten Jahren sind in zahlreichen Kommunen in Niedersachsen bereits viele gute Beispiele und Ideen für Klimaschutz vor Ort entstanden. Die Landesregierung unterstützt die Kommunen bei dieser wichtigen Aufgabe.

Kommunaler Klimaschutz wurde mit dem Niedersächsischen Klimagesetz (NKlimaG) von 2022 zudem als Pflichtaufgabe gesetzlich verankert und wird vom Land entsprechend dauerhaft finanziert: Ab 1.1.2024 finanziert das Land mit insgesamt 11,7 Millionen Euro pro Jahr die kommunale Wärmeplanung und das Erstellen von Klimaschutzkonzepten in den Kommunen.


Kommunale Energieberichte und Energiemanagement

Durch ein fachgerechtes Energiemanagement lässt sich die Energieeffizienz in den kommunalen Liegenschaften deutlich steigern. Das Erkennen von Einsparpotenzialen und daraus folgende nicht- und geringinvestive Maßnahmen können die Energiekosten um bis zu 20 Prozent senken. Das Niedersächsische Klimagesetz verpflichtet daher gemäß § 17 NKlimaG alle niedersächsischen Kommunen von 2022 an zur regelmäßigen Energieberichterstattung.

Förderung und Unterstützung beim kommunalen Energiemanagement sowie vielfältige Informationen und Unterstützungsangebote für wirksame Klimaschutzmaßnahmen sowie Vorträge, Netzwerke und Schulungen bietet die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) den niedersächsischen Kommunen an.


Kommunales Klimaschutzkonzept/-Management

Ab 2024 sind alle Landkreise und die kreisfreien Städte sowie Hannover und Göttingen – insgesamt also 47 Kommunen – verpflichtet, bis zum 31.12.2025 Klimaschutzkonzepte zu erstellen. Hierfür bekommen die verpflichteten Kommunen jeweils die Kosten für 1,5 Personalstellen vom Land ausgeglichen. Klimaschutz ist demnach künftig in jedem Landkreis und jeder großen Stadt als Daueraufgabe implementiert.

Da im ersten Schritt der Einführung der Pflichtaufgabe Klimaschutz nicht alle rund 900 Kommunen in Niedersachsen berücksichtigt werden konnten, werden die Landkreise zusätzlich in die Pflicht genommen, ihre kreisangehörigen Städte und Gemeinden bei der Fördermittelbeantragung für Klimaschutz zu beraten und zu unterstützen. Insbesondere für viele kleine und ländliche Gemeinden in Niedersachsen erleichtert dieser Service den Zugang zu den Förderprogrammen der sog. Kommunalrichtlinie und zu anderen attraktive Programme des Bundes. Die Landkreise bekommen für diese neue Aufgabe die Kosten in Höhe einer zusätzlichen 0,5-Stelle dauerhaft ausgeglichen.

Die Landkreise und kreisfreien Städte können selber entscheiden, wie sie organisatorisch diese Aufgaben (und ggf. neuen Stellen) einbinden. Auch interkommunale Kooperationen sind möglich, ebenso wie das Andocken an bestehende oder neue regionale Energieagenturen.

Mit der Novelle 2023 des NKlimaG wurden diese Aufgabe um die Maßnahmenumsetzung durch ein Klimaschutzmanagement ab 2026 erweitert, damit der Klimaschutz nicht nur konzeptionell als Daueraufgabe verankert wird. Die Landkreise und kreisfreien Städte sowie Hannover und Göttingen bekommen für diese neue Aufgabe die Kosten in Höhe einer weiteren 0,5-Stelle dauerhaft ausgeglichen. Damit werden ab 1.1.2024 dauerhaft mindestens zwei Stellen pro Landkreis und kreisfreier Stadt für Klimaschutz vom Land finanziert.


Kommunale Wärmeplanung

Niedersachsen hat bereits in 2022 entschieden, die kommunale Wärmeplanung zur Pflicht für alle größeren Städte und Gemeinden zu erheben. Diese Verpflichtung mit einhergehender Ausgleichszahlung ist zum 1.1.2024 in Kraft getreten: Mit § 20 NKlimaG werden alle Städte und Gemeinden (Einheits- und Samtgemeindeebene), die im Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen als Ober- und Mittelzentren festgelegt sind (derzeit 95 Kommunen), zur Erstellung, Veröffentlichung und regelmäßigen Fortschreibung eines kommunalen Wärmeplans für das gesamte jeweilige Gemeindegebiet verpflichtet. In den 95 Mittel- und Oberzentren lebt mit ca. 4,3 Millionen. Menschen mehr als die Hälfte der Bevölkerung Niedersachsens.

Die Erstaufstellung der kommunalen Wärmepläne in den verpflichteten Städten und Gemeinden hat bis zum 31.12.2026 zu erfolgen. Eine Fortschreibung ist spätestens alle fünf Jahre erforderlich. Für die erstmalige Erstellung eines kommunalen Wärmeplanes wird ein Zeitraum von maximal drei Jahren angesetzt, um den Kommunen den notwendigen Vorlauf ein eine angemessene Bearbeitungszeit für potenzielle Vergaben, Datenbeschaffung, Ressourcenplanung etc. einzuräumen. Durch die Pflicht zur regelmäßigen Fortschreibung wird die Wärmeplanung sukzessive ein selbstverständlicher Teil der kommunalen Daseinsvorsorge.

Vorhandene Wärmepläne, die vor dem 01.01.2024 erstellt wurden, werden anerkannt, sofern sie den Anforderungen des § 20 NKlimaG entsprechen.

Das NKlimaG benennt als Mindeststandards für eine qualifizierte Wärmeplanung: eine Bestandsanalyse auf Basis der aktuellen Wärmeversorgungsstruktur und des Wärmebedarfs sowie eine Potenzialanalyse (regenerative Energiepotenziale, Wärmenetze, Effizienz). Darauf aufbauend entwickeln die Kommunen ein treibhausgasneutrales Szenario für das Jahr 2040 mit Zwischenzielen für das Jahr 2030 sowie im Folgenden Handlungsstrategien und mindestens fünf Maßnahmen, um den Wärmebedarf zu reduzieren und den Restbedarf treibhausgasneutral zu decken. Zur Transparenz und Öffentlichkeitswirksamkeit sollen die Kommunen die kommunalen Wärmepläne unter Wahrung des Datenschutzrechtes im Internet veröffentlichen.

Durch die Verpflichtung zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans entsteht bei den Mittel- und Oberzentren ein Erfüllungsaufwand, der im Rahmen der Konnexität durch das Land Niedersachsen finanziell pauschal und einwohnerzahlbezogenen ausgeglichen wird. Die Zuweisungen sind gestaffelt: Für die drei Jahre der Erstaufstellung gibt es pro verpflichtetet Kommune jährlich 16.000 Euro zuzüglich 0,25 Euro je Einwohnerin oder Einwohner, ab 2027 für die Fortschreibungen dann bei geringerem Aufwand entsprechend weniger (jährlich 3.000 Euro zuzüglich 0,06 Euro je Einwohnerin oder Einwohner). Die Finanzierung ab 2024 (drei Jahre für die Erstaufstellung, Fortschreibung ab 2027) erfolgt für alle 95 Kommunen nach demselben Fahrplan, auch wenn sie bereits über einen Wärmeplan verfügen. Die Vorreiter sollen keinen Nachteil erleiden.

Neben der finanziellen Unterstützung bei der Wärmeplanung bekommen die Kommunen mir einer Datenerhebungsermächtigung in § 21 NKlimaG auch erleichterten und kostenfreien Zugang zu den Daten der örtlichen Energieversorger für eine fachgerechte Planung.

Bedingt durch das Wärmeplanungsgesetz des Bundes wird das Land Niedersachsen die Pflicht zur Erstellung kommunaler Wärmeplane bis zum 30.06.2028 im Rahmen der nächsten Novelle des NKlimaG auf alle Städte und Gemeinden (Samtgemeindeebene) ausweiten.

Den Kommunen steht auch die KEAN zur Beratung und Unterstützung zur Seite: Die KEAN hat im Auftrage des Niedersächsischen Umweltministeriums eine landesweite gebäudescharfe Wärmebedarfskarte erstellt, die alle Städte und Gemeinden kostenfrei als Datengrundlage für ihre Wärmepläne abfordern können. Außerdem gibt es bei der KEAN einen Leitfaden zur kommunalen Wärmeplanung, Online- Schulungen und eine Musterleistungsverzeichnis für Vergaben zur Wärmeplanung. Alle Angebote gibt es hier.

Für die Einreichung von kommunalen Wärmeplänen beim Umweltministerium (gem. § 20 Abs. 2 Satz 1 NKlimaG) nutzen Sie bitte das Funktionspostfach:

waermeplan@mu.niedersachsen.de



Wettbewerb Klima kommunal!

Im Rahmen des Wettbewerbs „Klima kommunal!“ stellt das Land alle zwei Jahre Preisgelder in Höhe von 190.000 Euro zur Verfügung. Damit werden „Niedersächsische Klimakommunen“ und weitere Leuchtturmprojekte prämiert. Ziel es ist es, die Vielfalt und die Kreativität der bestehenden Aktivitäten darzustellen und die besten Ideen zu prämieren. Darüber hinaus möchte der Wettbewerb mit seinen beispielgebenden, nachahmenswerten Projekten zeigen, dass Klimaschutz und Klimafolgenanpassung trotz angespannter Finanzlagen möglich und in vielerlei Hinsicht ein Gewinn für die Kommunen sind und so zur Initiierung neuer Maßnahmen beitragen.

Teilnehmen können alle Kommunen (Landkreise, Städte, Samtgemeinden, Gemeinden) und kommunalen Verbände sowie Kooperationen in Niedersachsen.

Weitere Informationen zum Wettbewerb finden Sie hier.


Unterstützung und Beschleunigung des kommunalen Klimaschutzes durch Smart Cities

Mit den „Modellprojekten Smart Cities made in Germany“ des Bundesministeriums des Innern und für Heimat unterstützt die Bundesregierung Kommunen dabei, die Digitalisierung strategisch im Sinne einer integrierten, nachhaltigen und gemeinwohlorientierten Stadtentwicklung zu gestalten. Die Modellprojekte Smart Cities entwickeln und erproben sektorenübergreifende digitale Strategien für das Stadtleben der Zukunft. Die Modellprojekte 2021 standen unter dem Motto „Gemeinsam aus der Krise: Raum für Zukunft“.

Begleitend zum Bundesprogramm finanziert das Niedersächsische Umweltministerium den Niedersächsischen Städtetag (NST), um die am Bundesprogramm teilnehmenden sowie weitere interessierte Kommunen zu unterstützen, und in einem Verbund die Möglichkeiten und Herausforderungen der Digitalisierung als Beitrag zum kommunalen Klimaschutz zu analysieren und zu erproben (Projektlaufzeit 2021-2025).

Der NST hat ein Netzwerk mit allen sieben niedersächsischen Kommunen des Modellvorhabens Smart Cities aufgebaut: die Städte Einbeck, Geestland, Hannover, Hildesheim, Osnabrück und Wolfsburg sowie der Landkreis Hameln-Pyrmont. Darüber hinaus wurden weitere Kommunen aktiv in das Netzwerk eingebunden (u. a. die Städte Braunschweig, Göttingen und Oldenburg). Alle Kommunen aus dem Netzwerk werden im Begleitprojekt während der Gesamtlaufzeit vom NST zum Thema Digitalisierung & Klimaschutz/Klimaanpassung vernetzt, begleitet und unterstützt. Zusätzlich zur Netzwerkarbeit und Beratung der Kommunen werden vom NST Workshops und Fachtagungen organisiert, um das Thema öffentlichkeitswirksam in die Breite zu tragen.


Klimaschutz in kleinen Kommunen - KlikKS

Eingebettet in das bundesweite Projekt „Klimaschutz in kleinen Kommunen und Stadtteilen durch ehrenamtliche Klimaschutzpat:innen" (KlikKS) wird die Entwicklung und Umsetzung konkreter Klimaschutzmaßnahmen in kleinen Kommunen unterstützt. Durch eine Schulung zu Klimaschutzpatinnen und -paten werden aktive Ehrenamtliche und motivierte Bürgerinnen und Bürger in ihrem Engagement für den Klimaschutz gestärkt. Mit dem erworbenen Wissen können sie gemeinsam mit ihrer Kommune die örtlichen Klimaschutzaktivitäten vorantreiben. In Niedersachsen ist das Projekt in zwei Pilotregionen – den Landkreisen Grafschaft Bentheim und Emsland sowie den Landkreisen Rotenburg Wümme und Heidekreis – und einem zusätzlichen Angebot für Kommunen außerhalb dieser Pilotregionen gestartet. Viele Kommunen sowie motivierte Bürgerinnen und Bürger haben bereits Interesse gezeigt, den Ansatz bei sich vor Ort umzusetzen. Die KEAN führt das Projekt im Auftrag des Niedersächsischen Umweltministeriums durch (Laufzeit 2022 – 2025). Mehr Informationen gibt es hier.


Weitere klimaschutzrelevante Förderangebote

Eine Übersicht über aktuelle Förderangebote des Niedersächsischen Umweltministeriums für Kommunen finden Sie auf den Seiten der NBank.



Transformation der Niedersächsischen Wirtschaft hin zur Treibhausgasneutralität

Angesichts der Zielsetzung der EU-Kommission, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Wirtschaftsraum zu entwickeln, stehen auch die niedersächsischen Unternehmen vor enormen Herausforderungen. Bei anhaltendem Wirtschaftswachstum verlangt eine ambitionierte Treibhausgasreduktion einen gewaltigen Transformationsprozess.
Es sind u. a. neue Technologien (sog. Low-Carbon-Technologien), neue Prozesse und andere Stoffnutzungskonzepte erforderlich. Gleichzeitig erwachsen durch eine ambitionierte Klimaschutzpolitik auch Chancen, es entstehen neue Märkte und die Nachfrage nach klimafreundlichen Produkten nimmt zu. Die Landesregierung will den anstehenden Transformationsprozess der niedersächsischen Wirtschaft aktiv begleiten und die niedersächsischen Unternehmen dabei unterstützen, ihre hohe Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.

Förderung:

Fördermöglichkeiten für Unternehmen im Themenbereich Energie und Umwelt finden Sie hier.

Vernetzung:

Zur Vernetzung der Akteurinnen und Akteure wurde bei der Niedersachsen Allianz für Nachhaltigkeit eine Plattform zur Begleitung des Transformationsprozesses in der Wirtschaft etabliert. Hier sollen Aktivitäten gebündelt und Projekte entwickelt werden. Über Informationsveranstaltungen, Workshops, Arbeitsgruppen, Beratungsangebote und unter Einbezug wissenschaftlicher Expertise und drittmittel-geförderter Projektvorhaben sollen praxistaugliche Lösungswege entwickelt und Umsetzungsbeispiele präsentiert werden, aus denen sich wiederum Handlungsempfehlungen für politische Entscheidungen ergeben. Weitere Informationen zum Projekt „Transformation der Niedersächsischen Wirtschaft“ finden Sie hier.

Beratung:

Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) bietet den niedersächsischen Unternehmen vielfältige Informationen und Unterstützungsangebote für wirksame Klimaschutzmaßnahmen sowie Vorträge, Netzwerke und Schulungen an.



Klimaschutz bei Bürgerinnen und Bürgern

Jeder und jede von uns kann einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Das Land unterstützt die Bürgerinnen und Bürger Niedersachsens dabei mit einer Reihe von Angeboten:

Beratung

Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) bietet auch für Privatpersonen vielfältige Informationen und Unterstützungsangebote für wirksamen Klimaschutz.

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