Alle Beiträge zum Recht der Erneuerbaren Energien
Servicestelle Erneuerbare Energien
Damit die Energiewende gelingt, muss die Zahl der Windenergieanlagen deutlich erhöht werden. Gleichzeitig verzögern unter anderem rechtliche Hindernisse und Fragestellungen in Deutschland den zügigen Ausbau der Windenergie an Land.
Um einen Beitrag zum beschleunigten Ausbau zu leisten, wurde die Servicestelle Erneuerbare Energien im Niedersächsischen Umweltministerium eingerichtet. Mit der im Jahr 2021 erfolgten Einrichtung setzt das Land eine selbst auferlegte Verpflichtung aus der Abschlusserklärung des Runden Tisches zur Zukunft der Windenergie in Niedersachsen um. In dieser heißt es:„Zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren sollte […] eine vom Land bereitgestellte Serviceeinrichtung aufgebaut werden, die die Genehmigungsbehörden unterstützt.”
Recht der Windenergie - worum geht es?
Das Recht der Windenergie an Land bringt aufgrund seiner weiten thematischen Fächerung und Dynamik einen hohen Grad an Komplexität mit sich. Die Servicestelle arbeitet insbesondere darauf hin, für rechtliche Fragestellungen der dem Umweltministerium nachgeordneten Genehmigungs- und Überwachungsbehörden rechtssichere und am Ziel des verstärkten Ausbaus der Windenergie orientierte Antworten zu finden.
Die Servicestelle bündelt und koordiniert hierzu die im Umweltministerium bestehenden Kompetenzen (v. a. Immissionsschutzrecht, Natur- und Artenschutzrecht, Baurecht, Umweltverträglichkeitsprüfungsrecht) und ist in erster Linie zentrale Ansprechpartnerin für die Genehmigungs- und Überwachungsbehörden.
Neben der Beantwortung von Rechtsfragen der Genehmigungs- und Überwachungsbehörden erarbeitet die Servicestelle unter anderem Erlasse und Vollzugshinweise, organisiert Dienstbesprechungen und bearbeitet Fachaufsichtsbeschwerden.
Wichtig:
Eine rechtliche Beratung durch die Servicestelle ändert nichts an der Zuständigkeit und Rechtsstellung der jeweiligen Genehmigungs- und Überwachungsbehörden als Verfahrensführerin und den damit verbundenen Aufgaben und rechtlichen Kompetenzen.
Vorhabenträger werden von der Servicestelle grundsätzlich nicht beraten. Sollten im Laufe der Verwirklichung eines Vorhabens allerdings Schwierigkeiten entstehen, die sich nicht einvernehmlich mit der Genehmigungsbehörde auflösen lassen, kann die Servicestelle auf Anfrage im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Kompetenzen behilflich sein.
Sie wollen mit der Servicestelle in Kontakt treten?
Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an SEE@mu.niedersachsen.de.
Bitte beachten Sie, dass die Kapazität der Servicestelle für die gleichzeitige Bearbeitung von Vorgängen beschränkt ist. Die Servicestelle ist allerdings bestrebt, zeitnah den Eingang zu bestätigen und über den weiteren Gang der Bearbeitung zu informieren.
Unser unregelmäßig erscheinender Newsletter informiert Sie unter anderem über Aktualisierungen der Hinweise für das Verfahren zur Genehmigung von Windenergieanlagen an Land sowie über Antworten auf an die Servicestelle herangetragene Fragen.
Achtung: Dieser Newsletter richtet sich an externe Personen (Vorhabenträgerinnen, Verbände etc.). Mitarbeitende der Genehmigungsbehörden erhalten einen gesonderten Newsletter, zu dem sie sich im internen Bereich anmelden können.
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Artikel-Informationen
erstellt am:
04.04.2022
zuletzt aktualisiert am:
28.05.2024