Marktanreizprogramm
Das BAFA fördert Solarthermieanlagen auf Bestandsgebäuden (im Bereich der Innovationsförderung auch auf Neubauten) für verschiedene Anwendungsbereiche
- zur Raumheizung
- zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung
- zur Warmwasserbereitung (nur bei Innovationsförderung)
- zur Bereitstellung von Prozesswärme
- zur solaren Kälteerzeugung
- Solarthermieanlagen, die die Wärme überwiegend einem Wärmenetz zuführen.
Auf seine Homepage stellt das BAFA umfangreiche Informationen zu den Voraussetzungen für eine mögliche Förderung bereit. Dazu zählen beispielsweise
- eine Liste der förderfähigen Kollektoren und
- die vorgesehenen Förderbeträge (Übersicht zur Basis-, Bonus- und Innovationsförderung).
- die aktuellen Antragsformulare.
Innovative Solarenergie-Projekte, die in Niedersachsen auch aus Landesmitteln gefördert worden sind, können Sie sich hier ansehen: > Vom Land geförderte Solarprojekte
Speziellen Fragen zum "Marktanreizprogramm" für die Beantragung eines Investitionszuschusses beantwortet direkt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn, das gleichzeitig auch die Antrags- und Bewilligungsbehörde ist.
Das BAFA erteilt auf der Seite des Bundesamtes BAFA (Thema "Energie" und weiter zu den "Erneuerbaren Energien") Antworten zu den Fragen:
- Was wird gefördert?
- Wie ist das Antragsverfahren?
- Woher erhalte ich Förderanträge?
Fragen zur Beantragung eines zinsgünstigen Darlehens der KfW-Bankengruppe beantwortet direkt die KfW-Bankengruppe oder an ein Kreditinstitut Ihrer Wahl.
Auf den Seiten der KfW-Bankengruppe werden Informationen zu den Förderbedingungen, dem Antragsverfahren und den Förderkonditionen erteilt.
Die Beantragung eines Darlehens der KfW-Bankengruppe für eine Investitionsmaßnahme erfolgt direkt über ein beliebiges Kreditinstitut bzw. auch die Hausbank.