Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
Kleine Solaranlagen sind heute bereits ein Standard im Programm der Heizungsindustrie und des Fachhandwerks. Mit einer Solaranlage zur Trinkwassererwärmung oder Heizungsunterstützung machen Sie sich unabhängiger von Energiepreissteigerungen.
Am 1. Januar 2009 ist das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz in Kraft getreten. Für Neubauten wird damit eine Nutzungspflicht für erneuerbare Energien in der Wärmeversorgung eingeführt. Genutzt werden kann auch Solarenergie, z.B. mittels eigener Solarkollektoren oder durch den Bezug von Fernwärme in Kombination mit einer zentralen großen Solarwärmeanlage.