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Raumordnung in der AWZ

Die in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) bereits existierenden und noch zunehmenden Nutzungsansprüche durch Schifffahrt, Fischerei, Offshore-Aktivitäten, Windenergieparks, Meeresforschung und Marine können zu Konflikten untereinander bzw. mit den Zielen des Umwelt- und Naturschutzes führen. Die traditionellen Nutzungsarten haben starke Konkurrenz bekommen, so dass vielfältige Schutz- und Nutzungskonflikte zu lösen sind, um ein erfolgreiches Nebeneinander aller Interessen zu erreichen. Nach Durchführung des Beteiligungsverfahrens hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone in Nord- und Ostsee Ziele und Grundsätze der Raumordnung hinsichtlich der wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Nutzung, hinsichtlich der Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit der Seeschifffahrt sowie zum Schutz der Meeresumwelt als Raumordnungsplan festgelegt. Die Verordnung des BMVBS über die Raumordnung in der deutschen AWZ in der Nordsee, die den Raumordnungsplan enthält, ist am 26. September 2009 in Kraft getreten.

Anlage (zu § 1) Raumordnungsplan für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone in der Nordsee
(Textteil und Kartenteil)

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.01.2014

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