Artikel-Informationen
erstellt am:
22.01.2014
In Ziffer 04 wurden nach Satz 2 folgende Sätze 3 und 4 angefügt:
3Die Häfen Cuxhaven und Emden sind in ihrer unterstützenden Funktion für die Nutzung der Windenergie im Offshorebereich zu sichern und weiter zu entwickeln.
4Im Hafen Norddeich sind ausreichende Flächen für ergänzende logistische Funktionen und Dienstleistungen für die Offshore-Windenergienutzung zu sichern.
Aus der Begründung zur Änderung der Verordnung über das LROP 2012 Niedersachsen
Zu Ziffer 04, neue Sätze 3 und 4:
Nach den Zielen der Bundesregierung zum Ausbau regenerativer Energien sollen 25.000 MW installierte Leistung bis zum Jahr 2030 auf See in Windkraftanlagen aufgebaut werden. Zur Unterstützung dieser Ziele werden durch die Landesregierung die Häfen Emden und Cuxhaven zu Offshore-Basishäfen entwickelt. Für den laufenden Betrieb der Windparks auf See werden über die beiden genannten Häfen hinaus weitere Hafenstandorte in einer guten Erreichbarkeit für logistische Zwecke (Assistenz- und Wartungsarbeiten) benötigt. Aufgrund seiner zentralen Lage zu den Einsatzgebieten sollen dem Hafen Norddeich und bei Bedarf anderen Hafenstandorten diese Funktionen zugeordnet werden, die in der laufenden Fortschreibung des niedersächsischen Hafenkonzeptes konkretisiert und verankert werden.
Aus dem Umweltbericht:
04:
Festlegung zur Sicherung (Hafen Norddeich) bzw. Sicherung und Entwicklung von Funktionsbereichen der Häfen Cuxhaven und Emden für die Offshore - Windenergienutzung.
Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen sowie Maßnahmen zur Verhinderung, Verringerung und zum Ausgleich negativer Umweltauswirkungen
Für die Häfen Cuxhaven und Emden stellt das geltende Landes-Raumordnungsprogramm landesbedeutsame Hafenstandorte dar. Zugleich sind großflächig Vorranggebiete für hafenorientierte wirtschaftliche Anlagen festgelegt. Damit sind im LROP hinreichende Flächen für eine Umsetzung dieser Festlegung gesichert. Mit zusätzlichem Flächenbedarf ist nicht zu rechnen. Die zu erwartenden betriebsbedingten Wirkfaktoren entsprechen den an diesen Standorten ohnehin zu erwartenden Belastungen.
Der Standort Norddeich ist nicht als landesbedeutsamer Hafenstandort dargestellt. Soweit sich die für den Standort vorgesehene Flächensicherung ausschließlich auf bereits bestehende Hafenflächen beschränkt, entsteht durch die Festlegung kein zusätzlicher Flächenbedarf. Sind zusätzliche Flächen bauleitplanerisch auszuweisen, so kann die Umsetzung des Sicherungsauftrags durch die kommunale Bauleitplanung ggf. zu erheblichen belastenden Umweltauswirkungen führen. Die Festlegung könnte u. U. zu einem erhöhten Schiffsverkehr führen.
Die Darstellung nimmt keinen Bezug auf bestimmte Areale. Eine konkretere standortbezogene Prüfung der Umweltauswirkungen muss im Rahmen der planerischen Konkretisierung in den Regionalen Raumordnungsprogrammen bzw. durch die kommunale Bauleitplanung oder im Rahmen vorhabensbezogener Umweltprüfungen erfolgen. Auch Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minimierung und zum Ausgleich sind auf nachgeordneten Planungsebenen zu konkretisieren.
Alternativenprüfung
Die Festlegung ergibt sich aus der sich entwickelnden Offshore - Windenergienutzung. Die Festlegung der Standorte Cuxhaven und Emden erfolgt aufgrund der bereits vorhandenen Infrastrukturen, der dortigen Flächenreserven sowie der guten seeseitigen Anbindung. Alternativen mit ähnlich guten Bedingungen existieren nicht. Norddeich wurde aufgrund der günstigen landseitigen und seeseitigen Anbindung gewählt. Bestehende Alternativstandorte scheiden aus, da sie keine vergleichbare infrastrukturelle Ausstattung insbesondere bezüglich der Schienenverkehrsanbindung aufweisen.
Vergleich mit Situation bei Nichtdurchführung / Ergebnis
Da sich die Offshore – Windenergienutzung in den nächsten Jahren voraussichtlich sehr dynamisch vollzieht, entsteht ein erheblicher zusätzlicher Flächenbedarf an geeigneten Hafenstandorten der Küste. Die Festlegung greift diese Entwicklung auf und bündelt sie an geeigneten Standorten. Damit werden in großem Umfang belastende Umweltauswirkungen vermieden, die anderenfalls durch eine zersplitterte Flächenausweisung sowie durch zusätzliche Infrastrukturmaßnahmen auftreten würden.
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erstellt am:
22.01.2014