Stand der Verhandlungen zur EU-Bodenschutzstrategie
Bodenschutz in Europa
Die EU-Kommission hat im Mai 2014 den aus dem Jahr 2006 stammenden Vorschlag für eine europäische Bodenrahmenrichtlinie zurückgezogen. Die Rücknahme ist verbunden mit der Ankündigung, dass die Kommission weiter dem Bodenschutz verpflichtet bleibe und prüfen wolle, mit welchen Maßnahmen dieses Ziel erreicht werden kann.
Außerdem besteht mit dem im November 2013 beschlossenen 7. Umweltaktionsprogramm (UAP) der EU eine Verpflichtung, nach der die Union und ihre Mitgliedstaaten darüber nachdenken sollten, „wie sich Bodenqualitätsfragen mithilfe eines zielorientierten und verhältnismäßigen risikobasierten Ansatzes innerhalb eines verbindlichen Rechtsrahmens regeln lassen“ (7. UAP, Paragraph Nr. 25).
Um dieser Verpflichtung nachzukommen, hat die EU-Kommission im Jahr 2015 eine Expertengruppe eingerichtet in der alle Mitgliedsstaaten vertreten sind.
Ob und wann eine EG-Bodenrahmenrichtlinie wieder in den Arbeitsplan der EU aufgenommen wird ist derzeit allerdings noch offen.
Bodenschutz global
• Im Jahr 2012 wurde durch die Welternährungsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) die Globale Bodenpartnerschaft (Global Soil Partnership, GSP) ins Leben gerufen. Sie verfolgt das Ziel, die Bodenbewirtschaftung international nachhaltig zu verbessern und richtet sich sowohl an Landnutzer als auch Politikgestalter. Die GSP hat fünf Handlungsfelder identifiziert, in denen es um nachhaltige Bodenbearbeitung ebenso geht wie darum, den Wert des Bodens verstärkt ins Bewusstsein rücken, die Forschung zu intensivieren sowie den Informations- und Datenaustausch zu fördern und bodenbezogene Daten international zu vereinheitlichen.
• Ziel der am 25. September 2015 von der die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedeten Agenda 2030 ist es, die globale Entwicklung sozial, ökologisch und wirtschaftlich nachhaltig zu gestalten und so kommenden Generationen die Chance auf ein erfülltes Leben zu sichern. Hierfür gibt die Agenda 17 Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals – SDGs) und 169 Unterziele (Targets) vor. Der Boden ist in zahlreichen dieser Ziele und Unterziele angesprochen, wobei das Nachhaltigkeitsziel 15 (Schutz und der Wiederherstellung der Landökosysteme) mit dem Unterziel 15.3 (Land – Degradationsneutralität) besonders hervorzuheben ist.
Das Land Niedersachsen macht sich diese Ziele zu Eigen und berücksichtigt sie in seiner Nachhaltigkeitsstrategie.
Europäische Umweltagentur (EUA): https://www.eea.europa.eu/
European Commission > Environment > Soil: http://ec.europa.eu/environment/soil/index_en.htm
European Commission> Joint Research Centre> Land Management & Natural Hazards Unit: https://esdac.jrc.ec.europa.eu/
Global Soil Partnership: http://www.fao.org/global-soil-partnership/en/
Vereinte Nationen (SDGs): https://sustainabledevelopment.un.org/?menu=1300
Artikel-Informationen
erstellt am:
15.05.2008
zuletzt aktualisiert am:
17.12.2018