Bodenschutz beim Bauen
Durch Baumaßnahmen können die natürlichen Funktionen eines Bodens nachhaltig beeinträchtigt werden. Eine fachgerechte Berücksichtigung des Schutzgutes „Boden“ bei Planungs- und Zulassungsverfahren kann dazu beitragen,
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dass eine Überbauung von Böden, auf denen die natürlichen Bodenfunktionen im besonderen hohen Maße ausgeprägt sind, vermieden wird und
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dass das Ausmaß baubedingter Bodenbeeinträchtigung so gering wie möglich gehalten wird.
Die frühzeitige Einbindung einer unabhängigen Bodenkundlichen Baubegleitung in die Planungs-, Bau- und Rekultivierungsphase kann hierbei zielführend sein.
Die Erfassung und Bewertung der natürlichen Bodenfunktionen und der Archivfunktionen gemäß § 2 BBodSchG stellt hierbei eine wichtige Grundlage dar. Nähere Informationen zur Bodenfunktionsbewertung stellt das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) auf einer entsprechenden Webseite und in Geoberichte 26 zur Verfügung. Zudem sind in Geofakten 31(LBEG) weitere Aspekte zum Thema „Bodenfunktionen in der Planungspraxis“ dargestellt.
Weitere Informationen zum Thema „Bodenschutz beim Bauen“ finden Sie ebenfalls auf den Webseiten des LBEGs und in Geoberichte 28. Darüber hinaus hat das LBEG 2017 eine Handlungsempfehlungen zur frühzeitigen Berücksichtigung der Belange des Bodenschutzes in Planungsverfahren zur Erdkabelverlegung veröffentlicht.
Artikel-Informationen
erstellt am:
16.06.2008
zuletzt aktualisiert am:
20.02.2018