Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Niedersachsen klar Logo

Hinweise zum Einbau von externem Bodenmaterial im nachsorgenden Bodenschutz (Altlastensanierung)

Bei der Sanierung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen kann es vorkommen, dass zur Herstellung von Sicherungsbauwerken externes Bodenmaterial eingesetzt werden soll, das nicht aus dem Bereich derselben schädlichen Bodenveränderung oder Altlast stammt. Hierfür gelten in Niedersachsen die im nachstehenden Erlass aufgeführten Regelungen.


Erlass: Hinweise zum Einbau von externem Bodenmaterial im nachsorgenden Bodenschutz (Altlastensanierung)

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.07.2023
zuletzt aktualisiert am:
10.07.2023

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln