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Förmliche Anerkennung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen für Bodenschutz & Altlasten

Seit dem 1. April 2005 gilt in Niedersachsen die Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für Bodenschutz und Altlasten. Die Verordnung regelt ein förmliches Anerkennungsverfahren, in dem Sachverständigen oder Laboratorien, die Tätigkeiten nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz anbieten, ihre Zuverlässigkeit und Sachkunde bescheinigt wird. Anknüpfend an die entsprechende Vorschrift im Bundes-Bodenschutzgesetz wird auch von "Sachverständigen nach § 18 BBodSchG" gesprochen.

Die zentralisierte Überprüfung der Gutachter und Laboratorien, die jeweils zu einer Anerkennung für fünf Jahre führt, sorgt für einen vereinheitlichten Qualitätsstandard bei der Bearbeitung von Einzelfällen. Dies nutzt auch privaten Auftraggebern, die z.B. als Besitzer einer Altlastenfläche sachkundige Beratung benötigen. Zugleich werden die Landkreise und Städte von der Aufgabe entlastet, in jedem Einzelfall die Zuverlässigkeit und Sachkunde zu beurteilen.

Für die Anerkennungen der Sachverständigen ist die jeweilige Industrie- und Handelskammer zuständig; Anerkennungen von Untersuchungsstellen werden in Niedersachsen nicht durchgeführt, jedoch werden Akkreditierungen von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) oder Anerkennungen anderer Länder akzeptiert.

Eine aktuelle Übersicht über anerkannte Messstellen und Sachverständige in den Bundesländern bietet das Recherchesystem Messstellen und Sachverständige ReSyMeSa.


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