Unter Altlasten werden
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stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen), und
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Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist
verstanden, wenn durch sie schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Zuständig für die Bearbeitung der Altlasten sind in Niedersachsen in der Regel die unteren Bodenschutzbehörden. Dies sind die Landkreise und die kreisfreien Städte sowie die Städte Celle, Cuxhaven, Göttingen, Hildesheim und Lüneburg. Für das Gebiet der Landeshauptstadt und des Landkreises Hannover hat die Region Hannover die Aufgabe übernommen.
Altlasten stellen potenzielle Gefahrenquellen für die Schutzgüter Boden, Wasser und Luft dar. Eine Gefährdung kann u. a. durch Sickerwasser, durch Abschwemmung oder Verwehung von belastetem Bodenmaterial oder durch Boden-/Deponiegasaustritte hervorgerufen werden. Mittelbar kann es zu einer Gefährdung der menschlichen Gesundheit kommen. In bestimmten Situationen können auch gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse beeinträchtigt sein. Der Umgang mit Altlasten stellt für unsere Gesellschaft eine komplexe und, wie sich herausgestellt hat, auch langfristige Aufgabe dar. Das Ziel der Altlastenbearbeitung ist, neben der akuten Abwehr von Gefahren, verunreinigte Flächen zu sanieren und dadurch für den Menschen wieder nutzbar zu machen. (s. auch Internetlink: http://www.lbeg.niedersachsen.de/boden_grundwasser/altlasten/736.html)
Wenn ein Boden "saniert" werden muss bedeutet dies, dass der Boden ausgetauscht oder gereinigt werden muss. Die Verschmutzungen stammen aus der früheren Nutzung durch Militär und Wirtschaft sowie durch eine nicht umweltgerechte Müllentsorgung. Die Herausforderung bei der Sanierung von Flächen mit Altlasten ist in Bezug auf den zeitlichen, technischen und finanziellen Aufwand riesig.
Für die Untersuchung und Sanierung von
Militäraltlasten aus dem Bereich der IVG wurden nach einem Vergleich 30 Millionen Euro bereitgestellt. Zudem wurde ist mit dem Verband der erdöl- und ergasfördernden Industrie vertraglich eine Beteiligung an den Untersuchungen für Flächen mit
Bohrschlammgruben aus früherer Zeit vereinbart (Volumen fünf Millionen Euro). Die Kosten der Sanierung hat grundsätzlich der jeweils zuständige Verursacher zu tragen. Für die Wiedernutzung und Sanierung von Brachflächen ist ein Förderprogramm mit Fördermitteln der EU und des Landes aufgelegt worden (Volumen 25 Millionen Euro). Außerdem will das Land die Unteren Bodenschutzbehörden bei Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen bei Altlastverdachtsflächen mit Gewässerbezug im Rahmen einer neuen Förderrichtlinie Altlasten - Gewässerschutz unterstützen (Volumen sechs Millionen Euro). Im Rahmen des Baus von Offshore-Windkraftanlagen erfolgen Räumungen von Munitionsaltlasten im Meer.
Ziel ist die eindeutige Identifizierung der Altlasten, die am Dringlichsten angepackt werden müssen. Ziel ist zudem, dass Verursacher möglichst für die Schäden aufkommen.