Artikel-Informationen
erstellt am:
01.03.2011
zuletzt aktualisiert am:
07.07.2021
Stoffe können diffus, durch atmosphärische Deposition oder durch Überschwemmung und Sedimentation, aber auch gezielt, durch Düngungs- und Pflanzenschutzmaßnahmen, in den Boden eingetragen werden. Bei der Düngung können neben den erwünschten Stoffen auch unerwünschte Begleitstoffe in den Boden gelangen.
Zu den eingetragenen Substanzen zählen, neben Nährstoffen und Kalk, v.a. Schwermetalle (z.B. Cadmium, Kupfer oder Blei), organische Schadstoffe (z.B. Dioxine oder polyaromatische Kohlenwasserstoffe), Spurenstoffe wie z.B. Tier- oder Humanarzneimittelwirkstoffe, hormonell wirksame Substanzen und Pflanzenschutzmittel oder partikuläre Substanzen wie z.B. Nanopartikel.
Im Boden unterliegen diese Stoffe zahlreichen Umwandlungsprozessen, biologischem Abbau, soweit sie abbaubar sind, Umbau oder Festlegung an Bodenbestandteile und Wiederfreisetzung. Die Festphase des Bodens, z.B. Minerale oder organische Substanz, steht dabei im Austausch mit dem Bodenwasser, über das die Stoffe in Grund- oder Oberflächenwasser transportiert werden können.
Besonders problematisch für den Boden sind Schwermetalle oder persistente organische Schadstoffe aber auch Nanopartikel, da sie nicht abgebaut werden und bei fortgesetztem Eintrag zu einer Akkumulation im Boden führen. Im Extremfall kann dies zu einer Beeinträchtigung des Bodenlebens, des Pflanzenwachstums, oder bei Direktaufnahme, zu toxischen Effekten bei Mensch und Tier führen. Mobile Schadstoffe können dagegen ins Grundwasser ausgewaschen oder durch Pflanzen aufgenommen werden und so in die Nahrungskette gelangen. Auch kann belastetes Bodenmaterial durch Erosion oder Abschwemmung auf Nachbarflächen oder in Gewässer gelangen. So können auch Nährstoffe zu Schadstoffen werden, wenn sie, wie z.B. Phosphor, in nährstoffarme Gewässer eingetragen werden und hier zu einer Eutrophierung führen.
Um negative Auswirkungen von stofflichen Bodenbelastungen zu verhindern, sind in der Bodenschutzverordnung Vorsorge-, Prüf- und Maßnahmenwerte für die wichtigsten Schadstoffe festgelegt. Bei Überschreiten der Vorsorgewerte sind die Stoffeinträge zu erfassen und zu begrenzen, bei Überschreiten der Prüfwerte ist eine Prüfung im Hinblick auf das Vorliegen einer schädlichen Bodenveränderung einzuleiten. Bei Überschreiten von Maßnahmenwerten werden konkrete Maßnahmen, z.B. Einschränkungen bei der Verwertung von Pflanzenmaterial von diesen Flächen (z.B. Futterweizen statt Brotweizen), eingeleitet.
Aus Vorsorgegründen gilt es, den Eintrag von Schadstoffe in Böden möglichst gering zu halten. Im Rahmen der Bodendauerbeobachtung in Niedersachsen wird der Frage nachgegangen, unter welchen Bedingungen es bei ortsüblicher Landnutzung zur (Schad-)Stoffanreicherung in Böden kommen kann und welche Schadstoffe hier besonders relevant sind. Auch werden mögliche Auswirkungen der Anreicherung auf Bodenorganismen, auf die Pflanzen und auf das Grundwasser untersucht (Geobericht 23).
Die gemessenen Stoffkonzentrationen liegen in Niedersachsen in der Regel deutlich unter den Vorsorgewerten und entsprechen einer ubiquitär vorhandenen Hintergrundbelastung.
Auch wenn keine akute Gefahr besteht, ist bei den Schwermetallen der Eintrag von Kupfer im ökologischen Landbau (Pflanzenschutz) sowie der Eintrag von Kupfer und Zink durch Klärschlamm und Schweinegülle problematisch und sollte mittelfristig weiter reduziert werden.
Aufgrund umfassender gesetzlicher Regelungen in den verschiedensten Bereichen ist der Schadstoffeintrag in Böden immer weiter reduziert worden. Zu den Regelungen zählen u.a. die Klärschlammverordnung und das Bundesimmissionsschutzgesetz. Allerdings können historische Belastungen regional ein Problem darstellen, so z.B. Schwermetalle im Landkreis Goslar oder in der Okeraue, aufgrund des historischen Bergbaus im Harz, oder Schwermetalle und organische Schadstoffe (u.a. Dioxine und dioxinähnliche PCB) in den Auenböden der Elbaue und weiteren niedersächsischen Flussauen, aufgrund früherer industrieller Einleitungen in die Flüsse und Überschwemmungen im Außendeichsbereich (Geobericht 30, Geobericht 25). Die Ausweisung von Bodenplanungsgebieten trägt dieser Tatsache teilweise Rechnung, indem in regional eingegrenzten Gebieten Maßnahmen zum Umgang mit diesen Belastungen festgelegt werden.
Aufgrund verbesserter Analytik und eines weitreichenden Umweltmonitorings lässt sich erkennen, dass auch weitere, teilweise alltäglich vom Menschen eingesetzte Stoffe, auf und in die Böden gelangen, wie Wirkstoffe aus der Tier- und Humanmedizin, Weichmacher, perfluorierte Tenside oder Nanopartikel. Auch wenn sich hier derzeit keine akuten Gefahren für Boden und Bodenorganismen erkennen lassen, sollte die Entwicklung verfolgt und mögliche Risiken abgeschätzt werden.
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erstellt am:
01.03.2011
zuletzt aktualisiert am:
07.07.2021