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Abfall-Zwischenlager Stade (AZS)

(vormals bezeichnet als Lager für radioaktive Abfälle Stade LarA)


Standort

Stade

Zweck

Umgang mit radioaktiven Stoffen gemäß § 12 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) (ehem. § 7 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)) mit einem Aktivitätsinventar von bis zu 1 E+17 Bq insbesondere für

- Zwischenlagerung von radioaktiven Abfällen (in gemäß den Anforderungen an endzulagernde radioaktive Abfälle konditionierter oder vorkonditionierter und verpackter Form) bis zum Abruf in das Endlager Schacht Konrad des Bundes und

- Transportbereitstellung oder befristete Lagerung (Pufferlagerung) von radioaktiven Abfällen oder radioaktiven Reststoffen als Einzelkomponente, in 20´-Containern oder in Transportverpackungen bis zur Weiterverarbeitung oder -behandlung in externen oder internen Anlagen.

Bei den einzulagernden radioaktiven Abfällen handelt es sich um radioaktive Abfälle aus dem Rückbau, Betrieb oder Restbetrieb des Kernkraftwerks Stade (KKS). Darüber hinaus werden auch radioaktive Abfälle oder Reststoffe aus der externen Bearbeitung oder Konditionierung von Abfällen oder Reststoffen aus dem KKS eingelagert.

Das Abfall-Zwischenlager Stade beinhaltet insofern schwach- und mittelradioaktive Abfälle.

Inbetriebnahme

Inbetriebnahme im Juli 2007

Betreiberin

BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH

Nach dem Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung (Entsorgungsneuordnungsgesetz) vom 27. Januar 2017 wurde das Lager Stade für radioaktive Abfälle zum 1. Januar 2020 auf die bundeseigene BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH übertragen und in Abfall-Zwischenlager Stade (AZS) umbenannt.

Vorherige Betreiberin war die Kernkraftwerk Stade GmbH & Co. oHG, Hamburg (Gesellschafter: 2/3 E.ON Kernkraft GmbH, 1/3 Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH). Die E.ON Kernkraft GmbH, Hannover war für die Betriebsführung verantwortlich.

Erteilte Genehmigungen

- Es liegt ein Genehmigungsbescheid für das KKS (Bescheid 1/2005) Stilllegung und Abbau (Stilllegung, Abbau Phase 1, Lager für radioaktive Abfälle) vom 07. September 2005 vor.

- Es liegt ein Genehmigungsbescheid für das KKS (Bescheid 1/2019) [Änderung des atomrechtlichen Genehmigungsbescheids 1/2005 vom 07.09.2005 für Stilllegung und Abbau (Stilllegung, Abbau Phase 1, Lager für radioaktive Abfälle) des Kernkraftwerks Stade (KKS) hinsichtlich des Lagers für radioaktive Abfälle (LarA) infolge Entsorgungsneuordnung] vom 30. Oktober 2019 vor.

Meldepflichtige Ereignisse

keine


Artikel-Informationen

erstellt am:
12.11.2019
zuletzt aktualisiert am:
15.01.2024

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