Abfall-Zwischenlager Unterweser 1 (AZU 1)
vormals bezeichnet als Externe Lagerhalle Unterweser LUW
Standort
Gemeinde Stadland
Zweck
Umgang mit radioaktiven Stoffen gemäß Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) mit einem maximalen Gesamtaktivitätsinventar von bis zu 1,85 E+15 Bq.
Die Genehmigung umfasst den Betrieb der Lagerhalle und einer Versandstation einschließlich des Transports von radioaktiven Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung auf dem Betriebsgelände des Abfall-Zwischenlagers Unterweser 1 und ermöglicht auch die Aufbewahrung endlagergeeigneter radioaktiver Abfälle des Kernkraftwerks Stade (KKS).
Die Kapazität der Lagerhalle beträgt ca. 7670 Einheitsgebinde (bezogen auf ein 200 l-Fass).
Das Abfall-Zwischenlager Unterweser 1 besteht aus einer Versandstation und einem daran anschließenden Lagerteil auf einer Gebäudegrundfläche von insgesamt ca. 1.900 m².
Inbetriebnahme
Inbetriebnahme 1981 als Externe Lagerhalle Unterweser (LUW)
Betreiberin
BGZ - Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
Erteilte Genehmigungen
Mit Genehmigung vom 24.06.1981 wurde durch das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg die bis zum 31.12.1995 befristete Genehmigung nach § 3 der damals geltenden StrlSchV erteilt zum
„Umgang mit radioaktiven Abfällen – ausgenommen Kernbrennstoffe – in einer Lagerhalle und Versandstation auf einem nördlich vom Kernkraftwerk Unterweser liegenden Gelände“.
Nach der Genehmigung vom 24.06.1981 wurde mit der Genehmigung vom 29.11.1991 der PreussenElektra AG als Genehmigungsinhaberin insbesondere eine Erweiterung der Zwischenlagerung hinsichtlich zusätzlicher Behältertypen gestattet, die Tritiumaktivität je Abfallgebinde auf 4,0 E+9 Bq begrenzt und die Befristung des Umgangs mit radioaktiven Abfällen bis zum 31.12.1998 verlängert.
Nach der Genehmigungsübertragung auf die PreussenElektra Kernkraft GmbH & Co KG 1998 erfolgte mit dem Bescheid vom 06.11.1998 die Aufhebung der Genehmigungsbefristung. Der Betrieb der LUW kann sich damit bis zum Abruf der zwischengelagerten radioaktiven Abfälle durch eine Einrichtung des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle erstrecken, längstens jedoch bis drei Jahre nach der Inbetriebnahme einer solchen Einrichtung.
Am 18.06.2001 wurde der E.ON Kernkraft GmbH (EKK) die Genehmigung zur Erweiterung des Umgangs mit radioaktiven Abfällen aus den Kernkraftwerken Unterweser und Stade in der LUW bezüglich Behältertypen und Abfallarten erteilt.
Nach der am 01.07.2016 erfolgten Umfirmierung der EKK in die PreussenElektra GmbH (PEL) war die PEL bis zum 31.12.2019 Genehmigungsinhaberin für die LUW.
Nach dem Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung (Entsorgungsneuordnungsgesetz) vom 27. Januar 2017 wurde die Externe Lagerhalle Unterweser (LUW) zum 1. Januar 2020 auf die bundeseigene BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH übertragen und in Abfall-Zwischenlager Unterweser 1 (AZU 1) umbenannt.
Meldepflichtige Ereignisse
Seit Inbetriebnahme kam es zu keinen meldepflichtigen Ereignissen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
05.03.2020
zuletzt aktualisiert am:
15.01.2024