Überwachung der allgemeinen Umweltradioaktivität
Die Überwachung der allgemeinen Umweltradioaktivität wird durch das Strahlenschutzgesetz geregelt. mehr
Die Überwachung der allgemeinen Umweltradioaktivität wird durch das Strahlenschutzgesetz geregelt. mehr
Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz ist zuständig für die Kontrolle der Ableitung radioaktiver Stoffe aus kerntechnischen Anlagen mit Luft und Wasser im Sinne einer ganzheitlichen Aufgabenwahrnehmung bzgl. der Kernkraftwerksfern- und Umgebungsüberwachung. mehr
Radioaktive Stoffe werden gezielt in Medizin, Forschung und gewerblicher Wirtschaft eingesetzt. Um unter anderem die Menge an radioaktivem Abfall und die Strahlenbelastung der Umwelt zu minimieren, werden nach Möglichkeit nur Radionuklide mit kurzen Halbwertszeiten eingesetzt. mehr
Der Bereich des Schutzes der Bevölkerung vor den Auswirkungen von Ereignissen wird allgemein als Notfallschutz bezeichnet. Bei kerntechnischen Anlagen wird hierbei noch in den Bereich des „anlageninternen“ und „anlagenexternen“ Notfallschutz unterschieden mehr
Die Freigabe und deren Umsetzung basieren auf europäischen Richtlinien, welche in deutsches Recht umgesetzt wurden. mehr
Die in Braunschweig-Thune ansässigen Firmen Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH und GE Healthcare Buchler GmbH & Co. KG verfügen über Genehmigungen zum Umgang mit radioaktiven Stoffen. mehr