Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Niedersachsen klar Logo

Abfallwirtschaftsplan

Der Abfallwirtschaftsplan ist ein wichtiges Instrument zur Sicherstellung der geordneten und umweltverträglichen Entsorgung von Sonderabfällen

Der Sonderabfallwirtschaftsplan Niedersachsen enthält Aussagen zu

  • Zielen und Strategien zur Vermeidung und Verwertung von Sonderabfall, insbesondere durch Beratung und Information, Kooperation sowie durch ordnungsrechtliche Maßnahmen,
  • Art, Menge und Ursprung der zu entsorgenden Sonderabfälle,
  • den wesentlichen, in Betrieb befindlichen Sonderabfallbeseitigungs- und -behandlungsanlagen in Niedersachsen und der Entsorgungsregion Norddeutschland,
  • der Einschätzung der im Planungszeitraum zu erwartenden Entwicklung des Sonderabfallaufkommens,
  • der Organisation und der behördlichen Überwachung der Sonderabfallentsorgung.

Der Sonderabfallwirtschaftsplan Niedersachsen ist gemäß § 31 Abs. 5 KrWG alle sechs Jahre auszuwerten und bei Bedarf fortzuschreiben. Der Plan dient auch der Umsetzung des Art. 28 der RL 2008/98/EG vom 19.11.2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien.


zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln