Artikel-Informationen
erstellt am:
03.05.2023
Nach wie vor fällt bei den Deponien oder Deponieabschnitten, auf denen früher Hausmüll, hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, Klärschlämme und ähnliche Abfälle abgelagert wurden, klimaschädliches Deponiegas in relevanten Mengen an. Hierauf und auf den neuen Stand der Technik zur Minderung der Deponiegasemissionen weist das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz in seinem Erlass vom 21.04.2023 hin.
Erlass: Klimaschutz und (Alt-)Deponien: Anforderungen nach dem Bundeseinheitlichen Qualitätsstandard 10-1 "Deponiegas"
Anlage zum Erlass: LAGA Ad-hoc-AG „Deponietechnik“ Bundeseinheitlicher Qualitätsstandard 10-1 „Deponiegas“ vom 10.11.2021
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03.05.2023