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Organisation der Abfallwirtschaft

 

Anmerkungen zur Übersicht:

In Spalte 1 ist zur Information auch die gewählte Betriebsform zu Erfüllung der Aufgabe "Abfallentsorgung" aufgenommen. Überwiegend ist die Form des Regie- oder Eigenbetriebs gewählt worden. Für die Form der Eigengesellschaft bzw. einer Anstalt des öffentlichen Rechts haben sich bisher nur wenige örE entschieden. Dort, wo keine Angabe gemacht worden ist, wird die Organisation der Abfallentsorgung vom Fachbereich, Fachdienst, Amt für Umwelt bzw. Wasser und Abfall o. ä. wahrgenommen.

Beim Regiebetrieb wird die jeweilige wirtschaftliche Aufgabe von der Kommune mit erledigt. Der Regiebetrieb ist komplett (rechtlich, organisatorisch, personell und haushaltstechnisch) in die Kommunalverwaltung eingegliedert. Der Eigenbetrieb hat keine eigene Rechtspersönlichkeit, sondern stellt ein ausgegliedertes Sondervermögen dar und ist organisatorisch und finanzwirtschaftlich aus der jeweiligen Kommunalverwaltung ausgegliedert. Nach außen werden die rechtlichen Handlungen des Eigenbetriebes der jeweiligen Kommune zugerechnet.

Die rechtlichen Grundlagen der Eigenbetriebe sind in der Eigenbetriebsverordnung ausgestaltet und werden durch die Kommune in einer Betriebssatzung konkretisiert. Entsprechend der Verselbständigung des Eigenbetriebes als kommunales Sondervermögen, wird dieser nicht im kommunalen Haushalt geführt. Der Eigenbetrieb stellt einen eigenen Wirtschaftsplan auf.

Als PPP (Public Private Partnership) werden die gemischt wirtschaftlichen Unternehmen mit überwiegend öffentlicher Beteiligung (mind. 51 % Kommune und 49 % Private o. a.) bezeichnet.

In Spalte 3 sind die Anlagen genannt, die bereits heute (z. B. MVA Buschhaus oder MBA Bassum) oder spätestens ab 1. Juni dieses Jahres zur Behandlung der Abfälle genutzt werden. Mechanisch-Biologische Restabfallbehandlungs-Anlagen (MBA) werden mit Ausnahme der MBA Großefehn und MBA Pennigbüttel von den örE betrieben.

Die Spalte 4 bezieht sich nur auf den Betrieb von Siedlungsabfalldeponien. Eine Unterscheidung zwischen den Deponien, die nach dem 1. Juni 2005 geschlossen oder weiterbetrieben werden, ist nicht erfolgt. Künftige Deponien der Klasse I gem. Deponieverordnung oder Bauschuttdeponien sind nicht berücksichtigt.

Aus den Spalten 7 bis 9 ist ersichtlich sind, welche örE direkter Vertragspartner des DSD sind oder Papier, Pappe und Karton (PPK) selber (z. B. Blaue (Papier-)Tonne) sammeln. Sofern Private Vertragspartner des DSD sind, sind die Flächen gelb hinterlegt.

Auch in den Fällen, in denen der örE als Subunternehmer für einen Vertragspartner mit dem DSD tätig ist, sind die Flächen gelb hinterlegt. Private, die als beauftragte Dritte zur Durchführung des operativen Geschäftes von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) eingebunden sind oder als Vertragspartner des DSD tätig sind, sind "gelb" hinterlegt worden. Anlagen, die im Rahmen von Zweckvereinbarungen von mehreren örE genutzt werden, sind "rosa" hinterlegt. Aufgaben, die sowohl von dem örE und Privaten wahrgenommen werden, sind "gelb schraffiert" hinterlegt. Ebenso "gelb schraffiert" hinterlegt sind Anlagen, die z. B. als PPP betrieben werden oder die Behandlung der Abfälle sowohl in einer Anlage des örE als auch eines Privaten durchgeführt wird.

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