Abfallwirtschaftsplan Niedersachsen - Teilplan Technische Ergänzung 2022
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Abfallwirtschaftsplan Niedersachsen, Teilplan „Technische Ergänzung“
Öffentliche Bekanntmachung
Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz hat am 14.09.2022 den neu aufgestellten Abfallwirtschaftsplan Niedersachsen, Teilplan „Technische Ergänzung“, im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht.
Der Teilplan „Technische Ergänzung“ wurde aufgestellt, um den neuen Anforderungen an Abfallwirtschaftspläne gerecht zu werden und ergänzt die beiden in 2019 fortgeschriebenen Teilpläne „Sonderabfälle (gefährliche Abfälle)“ und „Siedlungsabfälle und nicht gefährliche Abfälle“ um die neuen Anforderungen sowie ihre Umsetzung in Niedersachsen. Der Abfallwirtschaftsplan Niedersachsen ist somit in nun drei Teilpläne gegliedert, die den aktuellen Stand und die Ziele der Abfallwirtschaft in Niedersachsen beschreiben.
Von der Ermächtigung gemäß § 22 NAbfG, durch Verordnung Festlegungen über Standorte und Einzugsgebiete von Abfallbeseitigungsanlagen für verbindlich zu erklären, wird kein Gebrauch gemacht.
Bei der Aufstellung des Teilplans wurde gemäß § 32 Abs. 1 KrWG die Öffentlichkeit beteiligt. Die Öffentlichkeit, natürliche und juristische Personen sowie sonstige Vereinigungen – insbesondere Vereinigungen zur Förderung des Umweltschutzes, deren Belange oder deren satzungsgemäßer Aufgabenbereich durch den Entwurf berührt werden – hatten innerhalb einer Frist von sechs Wochen die Gelegenheit, eine schriftliche Stellungnahme zu dem Entwurf einzureichen. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und angemessen bei der Entscheidung zu der Annahme des Plans berücksichtigt.
Hintergrundinformation:
Die Abfallwirtschaftspläne bilden einen wesentlichen Rahmen für die Planung einer umweltverträglichen Abfallentsorgung in Niedersachsen. Sie stellen die Maßnahmen der Abfallvermeidung und -verwertung dar und beschreiben die gemeinwohlverträgliche Beseitigung von Abfällen. Die Pflicht für die Länder, derartige Pläne aufzustellen und bei wesentlichen Änderungen fortzuschreiben, ergibt sich aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Öffentlicher Bekanntmachungstext im MinBlatt
Abfallwirtschaftsplan Niedersachsen - Teilplan Technische Ergänzung 2022
Artikel-Informationen
erstellt am:
22.03.2022
zuletzt aktualisiert am:
09.09.2022