Artikel-Informationen
erstellt am:
01.03.2011
zuletzt aktualisiert am:
26.02.2020
Abfallaufkommen und Abfallzusammensetzung sind auch ein Spiegel der Gesellschaft und ihrem Umgang mit Konsum, der Produktion und dem Gebrauch von Produkten.
Niedersächsische AbfallbilanzenDas deutsche Abfallgesetz heißt Kreislaufwirtschaftsgesetz. Darin ist inzwischen neben dem Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen auch die Ressourcenschonung aufgeführt.
Kern des Kreislaufwirtschaftsgesetzes von 2012 ist die fünfstufige Abfallhierarchie, die das Prinzip Vermeiden vor Verwerten und Verwerten vor Beseitigen verfeinert. Die einzelnen Stufen sind:
1. Vermeiden
2. Vorbereitung zur Wiederverwendung
3. Recycling (d.h. Aufbereitung für den ursprünglichen oder neue Zwecke)
4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung
5. Beseitigung
Diese Reihenfolge soll grundsätzlich dazu dienen, noch wiederverwertbare Bestandteile des Abfalls zurückzugewinnen. Wenn eine andere Stufe die bessere Option für den Schutz der Umwelt ist, kann von dieser Abfolge auch abgewichen werden. Hierbei soll der gesamte Lebenszyklus des Abfalls berücksichtigt werden. Die fünf Stufen werden mit Hilfe des sogenannten Grundpflichtenmodels umgesetzt. Das bedeutet, dass Erzeuger und Besitzer von Abfällen grundsätzlich vorrangig zur Verwertung von Abfällen verpflichtet sind und diese Verwertung möglichst hochwertig erfolgen muss. Dazu tragen auch die Getrennthaltung von Abfällen und ein Vermischungsverbot bei.
Abfallvermeidung ist ein Appell an alle Akteure entlang des Lebenszyklus von Produkten. Dazu nennt das Abfallvermeidungsprogramm erprobte Möglichkeiten der öffentlichen Hand. Die Pflicht zur Abfallvermeidung richtet sich an Betreiber von Anlagen und wird mit dem Mittel der Produktverantwortung umgesetzt (s. hierzu auch das Kapitel Produktverantwortung).
Die europäische Abfallrahmenrichtlinie will mehr Ressourceneffizienz. Das bedeutet, dass das Verhältnis des Nutzens eines Produktes zu dem dafür erforderlichen Einsatz an natürlichen Ressourcen möglichst wirtschaftlich sein soll. Daher haben alle Mitgliedstaaten die Aufgabe, Abfallvermeidungsprogramme zu erstellen, um möglichst verantwortungsvoll und wirtschaftlich mit unseren natürlichen Ressourcen umzugehen. Damit soll eine Abkopplung des Wirtschaftswachstums vom Abfallaufkommen systematisch und dynamisch verfolgt und das Thema den Bürgerinnen und Bürgern transparenter gemacht werden.
Der Bund hat gemeinsam mit den Ländern ein Abfallvermeidungsprogramm erarbeitet, näheres siehe unter: https://www.bmu.de/themen/wasser-abfall-boden/abfallwirtschaft/abfallpolitik/abfallvermeidung/
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01.03.2011
zuletzt aktualisiert am:
26.02.2020