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erstellt am:
15.02.2024
zuletzt aktualisiert am:
24.06.2024
Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Wolf.
Bestimmte Hunde werden oft für Wölfe gehalten, da diese Tiere als direkte Wolfsnachfahren viele ähnliche Merkmale aufweisen. Rassen wie beispielsweise der Saarlooswolfshund oder der Tschechoslowakische Wolfshund, sind in Statur und Zeichnung dem Wolf sehr ähnlich. Tendenziell weisen Wölfe einen hellen Schnauzenbereich und einen Sattelfleck auf dem Rücken auf. Im Durchschnitt sind Wölfe größer als vergleichbare Hunde, ihr Pfotenabdruck ist bis zu 10 cm lang. Weitere Merkmale sind die Textur (enthält Haare und Knochensplitter) und ein sehr penetranter Geruch ihres Kots (Losung genannt). Ein Wolf hinterlässt eine typische Laufspur, wenn er im „geschnürten Trab“ läuft. Dabei liegen die Pfotenabdrücke wie Perlen auf einer Schnur hintereinander, die Hinterpfoten treten exakt in die Spur der Vorderpfoten. Im Gegensatz dazu liegen beim Hund in der Regel auch im Trab die Pfotenabdrücke versetzt nebeneinander. Ein sicheres Unterscheidungsmerkmal ist dieses Fährtenbild jedoch nicht, da auch einige Hunderassen zum „Schnüren“ neigen (z.B. Huskies, Malamuten, Wolfshunde u.a.). Meist ist ein Experte notwendig, um einen Wolf allein anhand der Fährte auch als solchen zu identifizieren. Wirklich sicher sind dagegen ein DNA-Nachweis aus der Losung oder aus Haaren und die detaillierte Analyse guter Fotos bzw. Filmaufnahmen.
Mehr zur Biologie von Wölfen, finden Sie hier.
In freier Natur existieren in Niedersachsen keine Wolf-Hund-Hybriden. Das hat die genetische Untersuchung von Haaren, Exkrementen und Speichel aller erreichbaren Proben eindeutig bewiesen. Eine Vermischung mit Hunden würde ein ernsthaftes Problem darstellen, da das zum einen die Erbinformationen in der Wolfspopulation langfristig beeinflussen würde. Zum anderen würden Mischlinge möglicherweise ein anderes Verhalten aufweisen. Erfahrungen aus anderen Ländern belegen, dass Hybriden Menschen gegenüber oft weniger Scheu haben und tendenziell auch eher zu aggressivem Verhalten neigen können.
In menschlicher Obhut gibt es auch in Niedersachsen Hunde, bei denen es einige Generationen zuvor gezielt zu Paarungen mit Wölfen gekommen ist. Sie haben einen höheren Anteil an „Wolfsblut“ als gewöhnliche Haushunde. Die Haltung solcher Tiere stellt aufgrund ihres Verhaltens erhebliche Anforderungen an den Besitzer.
Von gesunden Wölfen geht in der Regel keine Gefahr für den Menschen aus. Erwachsene Wölfe sind von Natur aus eher vorsichtig und ziehen sich in der Regel zurück, wenn sie die Nähe von Menschen wahrnehmen. Die Welpen, die sich mit 8-9 Monaten von erwachsenen Tieren anhand der Größe kaum noch unterscheiden lassen, sind allerdings sehr neugierig und oft deutlich weniger auf Abstand zum Menschen bedacht, als erwachsene Tiere.
In Deutschland gab es seit der Wiederkehr der Wölfe keinen Fall, in dem nachweislich ein Mensch von einem Wolf angegriffen wurde. Dennoch darf man nie vergessen, dass es sich um ein wildes Tier handelt, dessen Verhalten nie mit hundertprozentiger Sicherheit vorhergesagt werden kann.
Wenn Sie einem Wolf begegnen, bewahren Sie Ruhe und beobachten ihn. Wenn die Möglichkeit es zulässt, fotografieren ihn. Sobald er Sie bemerkt, zieht er sich in der Regel zurück, Wölfe sind vorsichtige Tiere. Wolfswelpen sind allerdings neugierig und agieren oft weniger vorsichtig als erwachsene Tiere. Sollten Sie sich in der Anwesenheit eines Wolfs unwohl fühlen, können Sie Folgendes tun: Machen Sie sich bemerkbar durch Reden, Rufen und/oder In-die-Hände-Klatschen. Zeigen Sie dem Wolf durch beherztes Auftreten, dass Sie die Situation unter Kontrolle haben. Entfernen Sie sich dabei langsam und ruhig, immer mit dem Gesicht zum Wolf. Laufen Sie nicht weg, denn das kann Verfolgung auslösen. Sollte sich Ihnen der Wolf dennoch nähern, werfen Sie mit Steinen oder Stöcken nach ihm. Der Einsatz von Pfefferspray oder Pfeffergel ist zur Abwehr ebenfalls sehr wirksam.
Anschließend melden Sie den Vorfall so zeitnah wie möglich der nächsten Wolfsberaterin bzw. dem nächsten Wolfsberater oder direkt an die Landesjägerschaft Niedersachsen: E-Mail, Telefon: 0511-530430
Mehr dazu finden Sie hier.
Gemäß §44 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, Wölfe zu stören, zu fangen, zu verletzen oder zu töten bzw. aus der Natur zu entnehmen. Ausnahmen davon ermöglicht §45 BNatSchG. §45 Abs. 7 Bundesnaturschutzgesetz legt aber fest, dass eine Ausnahme nur dann möglich ist, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und der Erhaltungszustand der Art nicht gefährdet wird.
In der Praxis bedeutet das, dass ein Wolf dann entnommen werden kann, wenn er die für Tierhalter*innen zumutbare Maßnahmen zum Herdenschutz wie zum Beispiel Schutzzäune mehrmals überwunden hat, da dann davon auszugehen ist, dass der Wolf gelernt hat, ausreichend geschützte Nutztiere zu reißen und dies auch mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder tun wird.Ob der Wolf entnommen werden kann, wird aber von Fall zu Fall unterschieden. Bei einem Nutztierschaden wird vor Ort untersucht, ob Herdenschutzmaßnahmen ausreichend umgesetzt wurden. In die Entscheidung für oder gegen eine Entnahme wird außerdem einbezogen, welche Schäden für die Weidetierhaltung durch den Wolf drohen und ob es den Fortbestand der Population gefährdet, wenn der Wolf entnommen wird, was in der Regel nicht der Fall ist.
Bei einer drohenden Gefahr für Menschen, ist eine Entnahme selbstverständlich auch zulässig und es wird schnell gehandelt. Bislang hat sich nach der Rückkehr der Wölfe noch kein Wolf aggressiv gegenüber Menschen verhalten.
Demnach wird in Gebieten mit überdurchschnittlichen Wolfangriffen auf gut geschützte Nutztiere ein Abschuss für 21 Tage im Abstand von 1000 Metern um die konkrete Weide ohne Abwarten einer DNA-Probe erlaubt. Die EU-Kommission und der Bund hatten dieses Vorgehen schriftlich für rechtmäßig und vereinbar mit der FFH-Richtlinie erklärt.
Für die konkrete Umsetzung gibt es zwei Wege: Im Einzelfall kann jetzt schon in Gebieten mit erhöhten Überwindungen von Herdenschutzmaßnahmen ein Schnellabschuss angeordnet werden. Zur generellen Festlegung dieser Gebiete ist in Niedersachsen eine Verordnung mit breiter Beteiligung geplant.
Ausnahmegenehmigungen können die Untere Naturschutzbehörden, also die Landkreise und kreisfreien Städte, erteilen. Auch das Umweltministerium und der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) können involviert werden. Das ist beispielsweise dann nötig, wenn der Wolf nachweislich in mehreren Landkreisen Nutztiere verletzt oder getötet hat.
Den Antrag für eine Ausnahmegenehmigung stellen die betroffenen Tierhalter*innen zunächst bei der Unteren Naturschutzbehörde. Anschließend wird die Zuständigkeit geklärt und ggf. an den NLWKN übergeben. Die zuständige Behörde prüft dann, ob die Anforderungen nach §45 Absatz 7 in Verbindung mit §45a Bundesnaturschutzgesetz erfüllt werden. Wenn ja, wird der Antrag für eine Ausnahmegenehmigung bewilligt und der*die Antragsteller*in informiert, die zuständige Jagdbehörde erteilt die jagdrechtliche Ausnahmegenehmigung. Ist der Wolf dann entnommen worden, wird das an die Jagdbehörde gemeldet und das NLWKN-Wolfsbüro informiert. Der Wolf wird hinsichtlich seines Erscheinungsbildes untersucht, eine Genetikanalyse initiiert und der Kadaver zum Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin transportiert. Wenn die Untersuchungen ergeben, dass es sich bei dem entnommenen Wolf um das richtige Tier handelt, wird dann auch der*die Antragsstellende informiert.
Eine Art befindet sich dann im günstigen Erhaltungszustand, wenn davon ausgegangen werden kann, dass genug Lebensraum vorhanden ist und vorhanden bleiben wird und das natürliche Ausbreitungsgebiet groß genug ist und bleiben wird, damit die Art langfristig überleben kann. Der Erhaltungszustand wird von der EU anhand von der von dem Bund übermittelten Daten eingeschätzt. Im Nationalen FFH-Bericht 2019 wurde der Erhaltungszustand des Wolfes in Deutschland als „ungünstig-schlecht“ eingesetzt.
Der nächste Bericht wird durch die EU im Jahr 2025 erstellt. Niedersachsen setzt sich beim Bund dafür ein, das der Erhaltungszustand schon früher neu bewertet wird.
Niedersachsen hat in seinem Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, ein regional differenziertes Bestandsmanagement einzuführen. Ein regional differenziertes Bestandsmanagement bedeutet, dass erforderliche Entnahmen zukünftig einfacher und praxisnäher durchgeführt werden können.
Dazu soll ein lernendes System entwickelt werden, das die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten und insbesondere die Situation der Nutztierschäden und der Herdenschutzmaßnahmen regional berücksichtigt. In Regionen mit mehreren Rudeln und einer hohen Wolfsdichte, in der Herdenschutzmaßnahmen gut umgesetzt werden und auch gut funktionieren, wäre zum Beispiel kein Eingreifen nötig. In Bereichen, wo es trotz guter Herdenschutzmaßen zu vielen Rissen kommt, soll es im Rahmen eines europarechtskonformen, regional differenzierten Bestandsmanagements möglich sein, einzugreifen und Wölfe zeitlich befristet und räumlich eingegrenzt zu entnehmen, um Schäden und Risse zu minimieren und um zu verhindern, dass Wölfe sich an das Reißen von Nutztieren gewöhnen. Ein regionales Eingreifen wäre aber keine generelle Bejagung mit festen Abschussquoten, sondern ein differenziertes Handeln in einer Region mit einer besonderen Nutztierschadensproblematik. Dafür setzt sich Niedersachsen auch bei der anstehenden Umweltministerkonferenz im November in Münster ein.
Wichtige Informationen für Nutztierhalter finden Sie unter der Richtlinie Wolf. Die vom Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen werden durch die Auszahlung von Geldern gemindert oder vermieden. |
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erstellt am:
15.02.2024
zuletzt aktualisiert am:
24.06.2024