Artikel-Informationen
erstellt am:
06.03.2025
zuletzt aktualisiert am:
07.03.2025
"Die Verbesserung der Wasserqualität in der Ems ist zentrales Ziel der Landesregierung. Durch umfangreiche Maßnahmen mit mehreren tausend Einzelvorhaben von Renaturierungen, Umsetzung Gewässerrandstreifen und Düngeverordnung bis hin zur Umsetzung des Masterplans Ems soll die Ems wieder zu vitalen Lebensadern der Natur werden. Dazu gehören Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität von oberirdischen Gewässern und des Grundwassers. Die Entscheidung des Gerichts ist wichtig für die rechtssichere Gestaltung der künftigen Bewirtschaftungspläne und die weiteren Maßnahmen. Wir werden daher wie vom Gericht gefordert den Maßnahmenplan Ems zusammen mit Nordrhein-Westfalen in Bezug auf die Nitratbelastung des Grundwassers nachbessern. Im Ziel sind wir uns einig - die Gewässer und das Grundwasser müssen sauberer werden. Dafür setzen wir uns ein, werten die Entscheidung gründlich aus und ziehen die entsprechenden Schlüsse."
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06.03.2025
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07.03.2025