Artikel-Informationen
erstellt am:
03.06.2024
PI 054/2024
Niedersachsen soll bis zum Jahr 2040 klimaneutral umgestellt werden in den Bereichen Energieversorgung, Wirtschaft, Mobilität und Gebäude. Neben der Wind- und Sonnenenergie „kann die Wasserkraft dabei nur einen geringen Beitrag leisten“, so Niedersachsens Energie- und Umweltminister Christian Meyer. Darum hat das Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz nach Beteiligung der Umwelt-, Energie- und Fischerei-Verbände ein Thesenpapier für eine umweltfreundliche Nutzung von Wasserkraft zur Energiegewinnung erarbeitet. Ziel des Thesenpapiers ist, die CO2-freie regenerative Erzeugungsform Wasserkraft mit den anderen bedeutsamen Inhalten der Umwelt- und Energiepolitik stärker in Einklang zu bringen. „Uns ist dabei wichtig auch zu beachten, dass sich die traditionsreiche Nutzung der Wasserkraft zur klimaschonenden Energiegewinnung auch negativ auf die Umwelt auswirken kann und die von der Wasserrahmenrichtlinie geforderte Durchlässigkeit der Flüsse gefährdet. Die jetzt zehn erarbeiteten Thesen sollen mit dazu beitragen, ein ausgewogenes Miteinander aller relevanten Facetten der Wasserkraftnutzung zu gewährleisten.“
Aktuell werden in Niedersachsen rund 270 Wasserkraftanlagen mit einer Nennleistung von insgesamt rund 75 MW betrieben. Besonders im Fokus der von den Fischerei- und weiteren Umweltverbänden thematisierten Kritik steht der oft mangelnde Schutz wandernder Fischarten. Sofern keine wirksamen Rechenanlagen vorhanden sind, die wie ein Schutzgitter das Einwandern der Fische in die Turbineneinläufe verhindern sollen, besteht ein vergleichsweise hohes Risiko, dass die Tiere verletzt oder getötet werden. Analog gilt dies auch für gut auffindbare Wanderwege, sogenannte Abstiegskorridore, die ein schadloses Wechseln aus dem Oberwasser der Wasserkraft- bzw. Wehranlage ins Unterwasser in Richtung Nordsee ermöglichen sollen. Sofern kein nutzbarer oder nur ein mit Verletzungsgefahr verbundener Wanderweg vorhanden ist, können die Tiere ihren Lebenszyklus nicht sicher abschließen und der lokale Erhalt der jeweiligen Population ist gefährdet. Insbesondere die nach verschiedenen europäischen und nationalen Rechtsgrundlagen geschützten sogenannten Langdistanzwanderfische wie Aal und Lachs sind hiervon betroffen. Grundsätzlich gilt die Notwendigkeit wirksamer Wanderwege aber für die gesamte Fischfauna, da alle Fischarten mehr oder wenige ausgeprägte Wanderbewegungen in ihrem Lebensraum vornehmen. Andere unerwünschte Effekte können eine durch staubedingte Erwärmung verringerte Sauerstoffsättigung oder die Bildung von übermäßigen Schlammablagerungen im Rückstaubereich sein.
Das neue Thesenpapier zeigt in zehn Punkten auf, wie eine nachhaltige Wasserkraftnutzung mit verschiedenen gewässerökologischen Belangen verzahnt werden soll. So ist zum Beispiel der Einklang mit den Zielen und Inhalten der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und von NATURA 2000 im Hinblick auf den Schutz von Flora und Fauna obligatorisch. Für die Fischwanderwege müssen die notwendigen Mengen an Wasser für die Auf- und Abstiegsanlagen, in der Fachsprache Dotationswassermengen genannt, zur Verfügung stehen. Schwall- und Sunk-Betrieb, also der mangels ausreichend zur Verfügung stehender Wassermengen veranlasste „Stoßbetrieb“ mancher Anlagen, wird wegen der unnatürlichen Abflussverhältnisse, auch hydraulischer Stress genannt, als nicht nachhaltig eingestuft.
Das Thesenpapier zur umweltfreundlichen Wasserkraftnutzung finden Sie hier:
https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/themen/wasser/flusse_bache_seen/wasserkraft/themeninfo-wasserkraft-thesen-232568.html
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erstellt am:
03.06.2024