Unanfechtbar: Auch in letzter Instanz wird die Rechtmäßigkeit der Abschussgenehmigung für den Rodewalder Rüden gerichtlich bestätigt.
Umweltminister Olaf Lies: „Der unanfechtbare Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg bedeutet Rechtssicherheit für Jägerinnen und Jäger, die staatliche Maßnahmen dort unterstützen, wo es mit Wölfen trotz Herdenschutz Probleme gibt. Entsprechende Maßnahmen können nun unverzüglich fortgesetzt werden. Die vorausschauende niedersächsische Wolfspolitik hat somit ein weiteres Mal das klare Signal erhalten, dass der eingeschlagene Weg rechtlich einwandfrei und in der Sache richtig ist.”
Nach einer Reihe von Rissen insbesondere großer Huftiere war am 17. Juli dieses Jahres erneut eine Genehmigung zum Abschuss des Rüden GW717m erteilt worden. Zuvor waren in Steimbke im LK Nienburg wieder drei Pferde durch das Rudel des Rodewalder Leitwolfs gerissen worden.
Das Oberverwaltungsgericht folgte der Rechtsauffassung des Ministeriums in allen Punkten:
· Eine Abschussgenehmigung ist nicht nur dann möglich, wenn ganz sicher nur das problematische Einzeltier entnommen wird, da Wölfe als Rudeltiere schwer unterscheidbar sind.
· Ein ernster Schaden, der von einem Wolf verursacht wird, kann bereits bei niedrigen fünfstelligen Schadenssummen vorliegen.
· Für wehrhaftere Tiere wie Rinder und Pferde ist eine „wolfssichere“ stromführende Einzäunung nicht zwingend erforderlich.
· Insbesondere ist die Errichtung wolfsabweisender Einzäunungen für sämtliche Rinder und Pferde in einer Region unzumutbar aufwändig, da alle stromführenden Zäune regelmäßig auf Schwachstellen geprüft werden müssten.
Minister Lies: „Die jüngst ergangene gerichtliche Entscheidung bestätigt uns abermals darin, dass unsere Wolfspolitik konsequent und richtig ist. Der Wolf wird in Niedersachsen bleiben, und dies ist auch gut so. Aber: dort, wo ein Wolf wiederholt den vorgegebenen Herdenschutz überwindet oder Pferde bzw. Rinder reißt, werden wir auch künftig Ausnahmegenehmigungen auf den Weg bringen, um einen „Problemwolf“ zu töten. Nur so erhalten wir die Akzeptanz, dass der Wolf Teil unserer Kulturlandschaft ist.
Eins ist mir ganz wichtig, weil immer gerne das Gegenteil ins Feld geführt wird: das OVG hat glasklar festgestellt, dass die Neuregelung zum Wolf im Bundesnaturschutz im Einklang mit EU-Recht steht. Wenn es zu wiederholten Überwindungen von Herdenschutzmaßnahmen kommt, können Wölfe eines Rudels auch nach und nach entnommen werden – bis die Schäden aufhören. Was hierbei natürlich selbstverständlich ist: durch Abschüsse darf der Erhaltungszustand für den Wolf nicht gefährdet werden. Dies wird mein Ministerium sicherstellen.“