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Umweltministerkonferenz fordert verstärkten Hochwasserschutz und Schutz vor „russischen Schattentankern“

74. UMK in Bad Neuenahr / Umweltminister Meyer: „Setzen uns gemeinsam mit Bremen für nachhaltiges Schiffrecycling ein“


PI 119/2024

Die Umweltministerinnen und Umweltminister von Bund und Ländern fordern angesichts der Häufung schwerer Hochwasser- und Starkregenereignisse verstärkte Anstrengungen beim Hochwasserschutz. „Die Umweltministerkonferenz (UMK) sieht es angesichts des Klimawandels als dringend geboten an, den Hochwasserschutz weiter zu stärken und seine Umsetzung konsequent voranzutreiben“, heißt es im Abschlusspapier der heute zu Ende gehenden UMK in Bad Neuenahr. Die verheerende Hochwasserkatastrophe im Ahrtal hatte 2021 zu insgesamt 135 Todesopfern und Schäden in Höhe von rund knapp 9 Milliarden Euro geführt.

Zwar hätten Bund und Länder in der Folge auf Grundlage der Nationalen Wasserstrategie und dem bundesweiten Klimaanpassungsgesetz eine Reihe von Maßnahmen unternommen, etwa durch Stärkung der Hochwasser- und Starkregenvorsorge, Veröffentlichung von Starkregengefahrenhinweiskarten und diversen Förderprogrammen. Dennoch müssten insbesondere Planungs- und Genehmigungsverfahren beim Hochwasserschutz beschleunigt werden und es fehlten Regelungen zur Finanzierung der verpflichtenden Starkregenvorsorgekonzepte in den Kommunen. „Hochwasserschutzmaßnahmen sollten als Projekte von überragendem öffentlichen Interesse eingestuft werden“, heißt es im Abschlussdukument.

Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer begrüßte die Beschlüsse: „Die Klimakrise ist real. Wir haben in Niedersachsen durch das Weihnachtshochwasser im vergangenen Jahr erlebt, auf welche Entwicklungen wir uns einzustellen haben. Wir müssen den natürlichen und technischen Hochwasserschutz und die Starkregenvorsorge stärken, aber gleichzeitig den Flüssen auch wieder mehr Raum geben, durch Rückgewinnung natürlicher Retentionsräume und Deichrückverlegungen. Das geplante Hochwasserschutzgesetz des Bundes mit strikten Bauverboten in Überschwemmungsgebieten, Beschleunigung und Vorrang für Klimaanpassung muss nach der Bundestagswahl ebenso kommen, wie die neue Gemeinschaftaufgabe Klimaanpassung für Kommunen. Das Bekämpfen der realen Klimakrise muss genauso Vorrang haben – auch bei den Investitionen. Wir in Niedersachsen machen beides. Wir investieren in Klimaschutz, insbesondere durch Ausbau der Erneuerbaren Energien und haben den Hochwasserschutz bereits erheblich gestärkt - finanziell, personell und organisatorisch.“


Die Umweltministerkonferenz befasste sich auch mit dem Problem sogenannter russischer Schattentanker auf der Ostsee. Um Sanktionen zu umgehen, transportiert Russland mit alten, oft maroden Tankern Öl, Gas und Chemikalien über die Ostsee und den Nordostseekanal. Dies stellt ein enormes Umweltrisiko dar, für die Küstenregionen ebenso wie für die ohnehin durch Erwärmung und Verschmutzung stark beeinträchtigen Meeresökosysteme. Dazu erklärt Umweltminister Meyer: „Eine Schiffshavarie mit Öltankern in der Ostsee oder beim Wattenmeer wäre katastrophal.“ Die UMK sieht es daher als dringend erforderlich an, das Risiko von Havarien zu minimieren und fordert vom Bund die Etablierung einer Lotsenpflicht in gefährdeten Bereichen sowie eine Versicherungspflicht für die Schiffe, welche die Bergung und auch die Beseitigung von Umweltschäden abdeckt. Ziel müsse es sein, die Schiffssicherheit insgesamt zu verbessern und damit die Gefahr für Natur und Umwelt zu reduzieren. Auch sei das gemeinsame Havariekommando in Nord- und Ostsee angesichts dieser zusätzlichen Herausforderungen weiter zu stärken, um den hohen Vorsorgestandard aufrecht zu erhalten.

Einstimmig beschlossen wurde durch die Umweltministerkonferenz in Bad Neuenahr zudem ein Antrag zur Förderung von nachhaltigem Schiffsrecycling in Deutschland. Der gemeinsame Antrag von Niedersachsen und Bremen hat das Ziel, die Umwelt- und arbeitsrechtlichen Bedingungen beim Abwracken von Seeschiffen entscheidend zu verbessern. Ausgediente Seeschiffe werden derzeit häufig in südostasiatischen Ländern abgewrackt – unter meist verheerenden Bedingungen für Mensch und Umwelt. Mit der EU-Schiffsrecycling-Verordnung von 2013 wurde diese Praxis für EU-registrierte Schiffe verboten. Stattdessen wird die Abwrackung unter geordneten Umwelt- und Arbeitsstandards gefördert, wodurch wertvolle Rohstoffe recycelt und lange Transportwege vermieden werden. Die UMK fordert, die Umsetzung der Verordnung nun nachdrücklich zu verfolgen und zu unterstützen. Um die Wettbewerbsfähigkeit des Schiffsrecyclings in Deutschland zu sichern, müssten Forschung und Entwicklung gefördert und beschleunigte Zulassungsverfahren etabliert werden.

Dazu Umweltminister Christian Meyer: „Wir müssen in Deutschland dringend Kapazitäten aufbauen, um auch beim Abwracken von Schiffen eine maritime „Circular Economy“ zu schaffen. Das nachhaltige Schiffsreycycling in Deutschland und Europa muss sich als wettbewerbsfähige Branche der maritimen Wirtschaft etablieren. Es ist gerade auch für die Küstenländer Bremen und Niedersachsen eine gute Chance, Wertschöpfung zu generieren und Arbeitsplätze auf den Werften neu zu schaffen oder zu sichern. Gleichzeitig ist hier nachhaltiges Recycling ein großer Gewinn für den Umweltschutz.“


Artikel-Informationen

erstellt am:
29.11.2024

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