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Umweltministerium veröffentlicht artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Tötung des Wolfsrüden GW 717m

Pressemitteilung Nr.12/2019

Das Niedersächsische Umweltministerium hat heute die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Tötung des Rüden GW 717m des Rodewalder Rudels online der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt (siehe Infospalte).

Seit dem Frühjahr 2018 ist es im Territorium des Rodewalder Rudels im Landkreis Nienburg vermehrt zu Übergriffen von Wölfen auf Nutztiere gekommen. Dabei haben Wölfe nicht nur kleinere Nutztiere wie Schafe erbeutet, sondern darüber hinaus Rinderherden angegriffen und dabei Rinder sowie Kälber gerissen. Erwachsene Rinder im Herdenverband können sich selber und ihre Kälber gegenüber Wölfen grundsätzlich verteidigen, so dass Rinderrisse durch Wölfe die Ausnahme sind. Der Rüde GW 717m hat das Angreifen auf zum Selbstschutz befähigte Rinderherden aber gelernt und mehrfach Rinder gerissen.

Minister Olaf Lies sagt dazu: „Es ist davon auszugehen, dass der Rüde dieses Verhalten auch an seine Nachkommen weitergibt. Um das zu verhindern und den erwartbaren Schaden für die Weidewirtschaft abzuwenden, ist es notwendig den Rüden des Rodewalder Rudels zu töten. Dafür habe ich die Ausnahmegenehmigung auf den Weg gebracht.“

Mit Unterstützung des Umweltministeriums hat der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) deshalb am 23.01.2019 eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7 Nr. 1 BNatSchG erteilt und die „sofortige Vollziehung“ angeordnet (siehe Infospalte).

Zwei nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannte Naturschutzvereinigungen haben gegen diese Ausnahmegenehmigung beim NLWKN Widerspruch erhoben, eine der Vereinigungen hat zusätzlich einstweiligen gerichtlichen Rechtsschutz beantragt. Das Verfahren ist beim Verwaltungsgericht Oldenburg rechtshängig. Das Verwaltungsgericht wird jetzt zu entscheiden haben, ob die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs anzuordnen ist. Zu den Einzelheiten des gerichtlichen Verfahrens kann zu diesem Zeitpunkt keine Angaben gemacht werden.

Minister Lies erklärt: „Klar ist, dass wir den prozessleitenden Verfügungen des Gerichts Folge leisten. Das heißt, wir werden den Rüden nicht schießen, um dem Verwaltungsgericht die Gelegenheit zu geben, über den Antrag zu entscheiden. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Unabhängig davon sind wir davon überzeugt, dass die Genehmigung rechtmäßig erfolgt ist. Wichtig wäre es, eine zügige Entscheidung zu erhalten, um schnell Klarheit zu haben.“

Es wird darauf hingewiesen, dass gegen die Genehmigung allenfalls anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen Widerspruch einlegen bzw. Klage erheben können. Unzulässige bzw. unbegründete Widersprüche müssten kostenpflichtig zurückgewiesen werden.


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