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erstellt am:
30.01.2014
Pressemitteilung 12/2014
Umweltstaatssekretärin Almut Kottwitz hat in einem Schreiben die Landräte und Oberbürgermeister im Norden, Nordwesten und Nordosten des Landes an die Pflicht der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger erinnert, flächendeckend für ein ausreichendes Deponievolumen für mäßig belastete mineralische Abfälle zu sorgen: „Wir dürfen den kommenden Generationen keine neuen Altlasten hinterlassen. Daher müssen wir dafür Sorge tragen, dass Abfälle, die nicht verwertet werden können, in geeigneten Deponien abgelagert und nicht großräumig in der Landschaft verteilt werden.“
Eine aktuelle Bestandaufnahme des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz zeigt, dass es in absehbarer Zeit insbesondere im Norden Niedersachsens zu Engpässen bei der Ablagerung von mäßig belasteten mineralischen Abfällen auf Deponien kommen kann. Derartige Abfälle fallen insbesondere bei Baumaßnahmen an. Ein Teil dieser Abfälle kann etwa wegen ihrer Belastung mit Schadstoffen nicht verwertet werden, sodass für diese Abfälle – ungeachtet der erfolgreichen Bemühungen um die Vermeidung und Verwertung von Abfällen – auch weiterhin Deponien erforderlich sind.
Die Kommunen sind gesetzlich im Rahmen ihrer Stellung als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger nicht nur zur Entsorgung von Haushaltsabfällen verpflichtet, sondern auch zuständig für die Beseitigung von anderen Abfällen. Diese Aufgabe umfasst auch die tatsächliche Planung und Realisierung entsprechender Kapazitäten. Dabei kann der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger eigenständig über die Ausgestaltung der Entsorgungsstruktur entscheiden.
Die Staatssekretärin zeigt sich in ihrem Schreiben überzeugt davon, dass die Kommunen jeweils eine für ihre regionalen Belange passende Lösung verfolgen werden. Sie bat die Landräte und Oberbürgermeister, ihr bis Mitte März mitzuteilen, wie die Entsorgungssicherheit in dem jeweiligen Entsorgungsgebiet in den nächsten Jahren sichergestellt wird.
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erstellt am:
30.01.2014