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erstellt am:
27.06.2024
PI 067/2024
Mal ist es zu viel, mal zu wenig. Zunehmende Hochwasser- und Starkregenereignisse auf der einen, immer wieder Niedrigwasser in den Flüssen und längere Dürrephasen auf der anderen Seite: Die Auswirkungen der Klimakrise beim Thema Wasser scheinen widersprüchlich, und doch droht am Ende, dass immer weniger Wasser zur Verfügung steht. Um unsere wichtigste Lebensgrundlage zu schützen und die Ressource Wasser langfristig zu sichern, entwickelt das Land Niedersachsen daher einen detaillierten Masterplan. Nach der Auftaktveranstaltung am (heutigen) Donnerstag geht der Entwurf jetzt in die Abstimmung mit Wasserversorgern und Kommunen, aber auch Umwelt- und Landwirtschaftsverbänden.
„Um den Folgen der Klimaerhitzung beim Wasserhaushalt zu begegnen, benötigen wir einen ganzheitlichen und nachhaltigen Ansatz“, sagte Umweltminister Christian Meyer. „Mit dem Masterplan Wasser werden die Grundlagen geschaffen, etwa um die Grundwasser-neubildung zu fördern und mehr Wasser in der Fläche zu halten. Dafür brauchen wir intelligente Wassermanagementsysteme in den Kommunen, aber auch die Entsiegelung von Flächen und Anreize fürs Wassersparen.“
Städte, Gemeinden und ganze Regionen müssten sich an die Klimakrise anpassen, um den Auswirkungen von Wassermangel genauso vorzubeugen wie möglichen Überschwemmungen, so der Minister. „Das Ziel muss es also sein, die ´Wasser-Schere´ zwischen steigendem Bedarf und den verfügbaren Mengen für Mensch und Natur zu verringern. Es gilt daher, den Wasserbedarf zu verringern und die Verfügbarkeit zu erhöhen, damit Wasser auch zukünftig in ausreichender Menge und guter Qualität vorhanden ist.“
Der Masterplan Wasser wird für Niedersachsen die wesentlichen wasserwirtschaftlichen Handlungsfelder und deren Ziele kompakt darstellen und konkrete Lösungswege aufzeigen. Die wichtigsten Schwerpunkte und Ziele des Masterplan-Entwurfs sind:
· Wasser-Nutzungen optimieren (u.a. Wassersparende Technik in Industrie, Landwirtschaft und Haushalten, Grundwassermengen-Management, Kreislaufnutzung)
· Schadstoffe reduzieren (u.a. Grundwasserschutz, Gewässerökologie, Meeresschutz)
· Wasserrückhalt in der Fläche/ Hochwasserschutz (u.a. Entwässerung reduzieren, Wasserrückhalt stärken, Natürliche Fließgewässer- und Auenentwicklung)
· Wasserressourcen nachhaltig sichern (u.a. regionale Wassermengen- sowie Niedrigwasser-Management, natürlicher Klima- und Wasserschutz durch Begrünung, Moore, Wälder, Auen)
Grundwasserressourcen sichern
Durch die klimabedingten, häufigeren Trockenperioden werden zunehmend Jahre mit unterdurchschnittlicher Grundwasserneubildung prognostiziert. Um dem Problem sinkender Grundwasserstände zu begegnen, hat das Land im Mai 2024 per Erlass erstmals einen landesweiten Bewirtschaftungsrahmen vorgegeben. Dabei werden die Grundwassermengen, die regional jeweils für eine nachhaltige Nutzung zur Verfügung stehen, bekannt gegeben. Maßgeblich dafür, in welchem Umfang noch neue Wasserentnahmen genehmigt werden können, ist ein Klimafaktor durch die jeweilige Grundwasser-Neubildungsrate der letzten zehn Jahre. Das Land verfolgt damit bei der Grundwasserbewirtschaftung erstmals einen Klimavorsorgeansatz. Für elf von insgesamt 123 Grundwasserkörpern, die ganz oder teilweise in Niedersachsen liegen, wird schon jetzt kein Spielraum für zusätzliche Entnahmen mehr gesehen. Sie befinden sich im äußersten Nordosten, an der Unterweser und in einem Bereich, der sich vom Landkreis Helmstedt bis zur Region Hannover erstreckt.
„Wir können immer nur so viel Grundwasser entnehmen wie neu gebildet wird. Daher brauchen wir in vielen Regionen Anreize zur Entsiegelung, Wasserrückhalt und Versickerung zur Grundwasserneubildung“, sagt Umweltminister Meyer.
Technischer und natürlicher Hochwasserschutz
Das Weihnachtshochwasser hat gezeigt, wie wichtig der technische Hochwasserschutz ist, etwa durch Deiche und Hochwasserrückhaltebecken. Der natürliche Hochwasserschutz kann diesen technischen Hochwasserschutz sehr gut ergänzen, indem der Wasserrückhalt in der Fläche verbessert wird. So kann durch die Entsiegelung von Flächen die Versickerung gestärkt werden. Auch Renaturierungsmaßnahmen und Deichrückverlegungen tragen dazu bei, dass sich Hochwasserwellen abschwächen und verzögert auftreten. Minister Meyer: „Zukünftig gilt das Motto: Statt Entwässerung mehr Rückhalt in der Fläche. Dadurch werden nicht nur Hochwasserspitzen abgesenkt, sondern es wird gleichzeitig durch mehr Versickerung auch mehr Grundwasser neu gebildet. Ein weiterer Gewinn ist die Verbesserung der Biodiversität in Fließgewässern und Auen. Dazu wird das Land verstärkt Bundesmittel für natürlichen Klimaschutz nutzen und stellt jährlich 10,6 Mio. Euro dauerhaft zusätzlich über das Sondervermögen Hochwasserschutz bereit.“
Klimafolgen-Anpassungstrategien
Laut Klimaanpassungsgesetz des Bundes (KAnG) sind von den Ländern Klimaanpassungsstrategien und Maßnahmenpläne vorzulegen und umzusetzen.
· Die Klimaanpassung wurde daher als eigenes Ziel in Niedersächsischen Klimagesetz NKlimaG) aufgenommen. Zudem wurde der Aufbau eines Entsiegelungskatasters auf kommunaler Ebene beschlossen. Das Land stellt den Kommunen dafür jährlich ca. 2,1 Millionen Euro zur Verfügung.
· Im Niedersächsischen Wassergesetz wurde die Möglichkeit geschaffen, die Kosten für Maßnahmen der Starkregenvorsorgen in die Gebührenordnung der Gemeinden aufzunehmen.
· Die Kommunen werden zudem durch den kürzlich herausgegebenen Leitfaden „Kommunale Starkregenvorsorge“ unterstützt.
· Durch die Förderrichtlinie „Klimafolgenanpassung Wasserwirtschaft“ unterstützt das Land u.a. Vorhaben wie ein integriertes und nachhaltiges Wassermengen-Management in den Kommunen, regionale Konzepte zur Nutzung von Grund- oder Oberflächengewässer und flexible Klimaanpassungsmaßnahmen. Die Richtlinie hat ein Gesamtvolumen von knapp 32 Mio. Euro bis Ende 2026.
· Für 2026 ist auch die Fortschreibung der Klimafolgen-Anpassungsstrategie des Landes vorgesehen.
Finanzielle und personelle Stärkung des Hochwasserschutzes
Der Hochwasserschutz in Niedersachsen bleibt eine Daueraufgabe. Dafür sollen die vorhandenen Strukturen im NLWKN dauerhaft verstärkt werden. So ist es für eine beschleunigte Umsetzung von Maßnahmen zwingend erforderlich, den Planungs- und Genehmigungsbereich sowie die Hochwasservorhersagezentrale zu verstärken. 2024 wurden dazu bereits 200 vorhandene Stellen im Hochwasser- und Küstenschutz dauerhaft entfristet. Im Haushaltsplanentwurf 2025 sind insgesamt 34 zusätzliche Personalstellen auf verschiedenen Ebenen für den Hochwasserschutz vorgesehen, davon 29 Stellen beim NLWKN.
Laut dem Entwurf werden für 2025 auch zusätzlich 15 Millionen Euro für investive Maßnahmen des Hochwasserschutzes zur Verfügung gestellt. Um den Schutz mit Deichen, Hochwasserrückhaltebecken, Überschwemmungsflächen und anderen technischen und natürlichen Hochwasserschutzmaßnahmen zu finanzieren, wird das Land den Hochwasserschutz ab 2026 dauerhaft mit ca. 250 Mio. Euro stärken. Schon ab 2025 soll es jährlich eine Zuführung in Höhe von 10,6 Mio. Euro zum Sondervermögen Wirtschaftsförderfonds (ökologischer Teil) geben. Diese Mittel sollen der langfristigen Sicherung von Investitionen in den Hochwasserschutz dienen.
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erstellt am:
27.06.2024