Artikel-Informationen
erstellt am:
03.12.2018
Niedersachsen Umweltminister Olaf Lies begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung, fast eine Milliarde Euro mehr für den Kampf gegen Luftverschmutzung und Dieselfahrverbote zur Verfügung zu stellen. Das „Sofortprogramm Saubere Luft“ soll von bisher einer Milliarde auf 1,5 Milliarden Euro aufgestockt werden. Außerdem fördert der Bund die Hardwarenachrüstung kommunaler Fahrzeuge mit rund 430 Millionen Euro.
Minister Lies sagte dazu in Berlin: „Das ‚Sofortprogramm Saubere Luft‘ fortzuführen und deutlich aufzustocken ist richtig. Ich setze mich dafür ein, dass ein wesentlicher Teil dieses Geldes auch nach Niedersachsen fließen wird. In den Genuss der Mittel dürfen nicht nur die sogenannten Intensivstädte kommen, sondern auch für die Städte, die den Stickstoffdioxidgrenzwert nur knapp überschreiten. Die betroffenen Kommunen dürfen nicht hinten runterfallen, denn auch hier können Konsequenzen drohen.“
Außerdem hat die Bundesregierung erneut angekündigt, zusammen mit den Ländern überprüfen zu lassen, ob die Standorte der existierenden Messstationen in Gänze die Anforderungen der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz erfüllen. Dabei muss es aus Sicht von Minister Olaf Lies nicht nur um Fragen der Höhe von Messeinrichtungen und Abständen zu Gebäuden und Kreuzungen gehen, sondern insbesondere darum, ob die gemessenen Werte repräsentativ für die Belastung der Bevölkerung sind. Denn auch dies gehört zu den gesetzlichen Vorgaben.
Dazu sagte Minister Lies: „Es ist richtig, die Messstationen und ihre Standorte zu überprüfen. Klar muss sein: Für etwaige Fahrverbote müssen sämtliche Messpunkte repräsentativ sein. Gerade in Niedersachsen haben wir die besondere Situation, dass die Messwerte teilweise nur geringfügig über dem Grenzwert liegen. Wir sind auf einem guten Weg. Um in dieser Situation als Grundlage für ein eventuelles Fahrverbot zu dienen, muss auch im Sinne der größtmöglichen Akzeptanz der Werte gewährleistet sein, dass diese vollständig nach den geltenden Regeln gemessen werden.“
Artikel-Informationen
erstellt am:
03.12.2018