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erstellt am:
04.11.2024
Am (heutigen) Montag hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) die lang erwarteten, ersten Arbeitsstände zur Anwendung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) veröffentlicht. Darin werden erstmals Gebiete sichtbar, die nicht als möglicher Endlagerstandort geeignet erscheinen. Nachdem bereits der Salzstock in Gorleben als geologisch ungeeignet ausgeschlossen wurde, fallen in Niedersachsen nun mit dem Solling-Becken sowie dem Thüringer Becken an der Weser und in Südniedersachsen weitere Salzstöcke aus dem Suchgebiet.
Dazu erklärt Niedersachsens Umwelt- und Energieminister Christian Meyer: „Es ist gut, dass nun endlich die wissenschaftlich anspruchsvollen Arbeiten der BGE sichtbar werden und einige niedersächsische Teilgebiete als Endlagerstandort ausgeschlossen werden konnten.“
„Niedersachsen bleibt jedoch insgesamt, ebenso wie Bayern, weiterhin Suchraum für einen möglichen Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle“, so Umweltminister Meyer. „Wir haben Verantwortung für den in Deutschland produzierten Atommüll. Daher sollte sich kein Bundesland, so wie Bayern, politisch verweigern auf wissenschaftlicher Grundlage zu suchen.“
Zum weiteren Verfahren erklärt Christian Meyer: „Zur Einordnung des geologischen Untergrunds liegen beim Niedersächsischen LBEG sehr viele und qualitativ hochwertige Daten vor, die es der BGE erlauben, für Niedersachsen sehr genaue Aussagen zu treffen. Jetzt heißt es für uns, darauf zu achten, dass andere Regionen, über die bis jetzt nicht sehr viele Daten vorliegen, nicht von vorneherein aus dem weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Das würde eine Ungleichbehandlung bedeuten und den Grundsätzen des Standortauswahlgesetzes widersprechen. Die ohne Zweifel erforderlichen Verfahrensbeschleunigungen dürfen nicht zu Lasten der Wissenschaftlichkeit oder der Öffentlichkeitsbeteiligung gehen.“
Im „BGE Endlagersuche Navigator“ (https://www.bge.de/) sind nun erstmals die sogenannten C- und D-Gebiete gekennzeichnet. Diese werden bei der weiteren Suche nach einem Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle nicht mehr berücksichtigt. Im Wirtsgestein Salz fallen einige Lagerstätten in flacher Lagerung raus. Niedersachsen ist hiervon mit den Teilgebieten „Solling-Becken“ (Landkreise Goslar, Göttingen, Hameln-Pyrmont, Hildesheim, Holzminden, Northeim, Schaumburg sowie die Region Hannover) und „Thüringer Becken“ (Landkreis Göttingen) betroffen. Diese Landkreise können aber noch mit anderen Teilgebieten im Verfahren verbleiben – etwa über die Wirtsgesteine Ton, Salz in steiler Lagerung und Kristallin.
Die Veröffentlichung von Arbeitsständen wird nach Aussage der BGE jährlich erfolgen. So grenzt sich die Fläche der Teilgebiete, die im Jahr 2020 von der BGE mit dem „Zwischenbericht Teilgebiete“ veröffentlicht wurde, immer weiter ein, bis 2027 nur noch wenige Gebiete übrigbleiben. Diese werden dann in der nächsten Phase des Standortauswahlverfahrens als Standortregionen zunächst oberirdisch erkundet. Niedersachsen drängt darauf, die Suche nach einem Endlager gründlich, aber beschleunigt durchzuführen, um die Lagerzeiten der Zwischenlager nicht zu lange zu beanspruchen.
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erstellt am:
04.11.2024