Artikel-Informationen
erstellt am:
01.12.2023
PI 117/2023
Einstimmig und parteiübergreifend beschloss die Umweltministerkonferenz am (heutigen) Freitag in Münster nach langem Ringen eine neue Abschussregelung von Wölfen in Gebieten mit hohen Nutztierschäden nach dem Modell von Bundesumweltministerin Steffi Lemke. Umweltminister Christian Meyer begrüßt den Beschluss: „Niedersachsen setzt sich seit langem für pragmatische, einfache und schnellere Entnahmen von Wölfen in Regionen mit hohen Nutztierschäden trotz bestehendem Herdenschutz ein. Ich bin sehr erleichtert und froh, dass meine Kolleginnen und Kollegen von CDU, SPD und Grünen sich einstimmig für das von Niedersachsen befürwortete neue Modell zur Abwehr erheblicher Schäden an Weidetieren ausgesprochen haben.“
Nach dem Vorschlag des Bundes, der nun in den gemeinsamen „Praxisleitfaden Wolf“ von Bund und Ländern einfließt, wird in von den Ländern festgelegten Gebieten mit erhöhtem Rissvorkommen bei einem weiteren Nutztierriss mit Überwinden von Herdenschutzmaßnahmen der Abschuss von Wölfen für 21 Tage im Umkreis von 1000 Meter um die betroffene Weide herum erlaubt. „Durch schnellere Entnahmen um die betroffene Weide herum besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, den verursachenden Wolf zu entnehmen“, so Minister Meyer. Auf eine langwierige DNA-Probe werde bei diesen pragmatischen Schnellentnahmen verzichtet und auch von der EU nicht für notwendig gehalten.
Auf Wunsch Niedersachsens und Mecklenburg-Vorpommerns hatten sowohl die EU-Kommission als auch der Bund die Rechtsicherheit der Neuregelung und Vereinbarkeit mit der FFH-Richtlinie schriftlich bestätigt. Auch CDU- und von Freien Wählern geführte Ministerien stimmten dem Beschluss zu. Minister Meyer: „Niedersachsen hat sich seit langem beim Bund für einfachere Entnahmen in Regionen mit hohen Nutztierrissen trotz Herdenschutzes eingesetzt. Herdenschutzmaßnahmen bleiben entscheidend für ein möglichst konfliktfreies Miteinander von Weidetierhaltung und Wolf.“ Niedersachsen fördere mit der höchsten Summe aller Bundesländer in diesem und im nächsten Jahr den Herdenschutz bei Weidetieren. „Wenn aber Wölfe trotz zumutbaren Herdenschutzes Nutztiere reißen oder sich darauf spezialisieren, müssen wir schnell und einfach handeln können. Unsere Weidetierhalter erwarten schnelle Lösungen über die bisherige Praxis der Entnahme von Problemwölfen hinaus. Es kann nicht sein, dass wir bei erheblichem Rissgeschehen erst wochenlang DNA-Proben abwarten müssen. In Zukunft wird nach Rissfeststellung bei überwundenen Herdenschutz der Abschuss von Wölfen um den Ort des Nutztierschadens erlaubt. Damit gibt es eine gute Möglichkeit, den für den Schaden verantwortlichen Wolf zu entnehmen, denn nach wissenschaftlichen Erkenntnissen besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der schadensverursachende Wolf zum Ort des Risses zurückkehrt. Umso erleichterter bin ich, dass auch Länder mit wenigen Wölfen den neuen Regeln für Regionen mit erheblichen Nutztierrissen zugestimmt haben. Um erheblichen Schäden von Nutztieren abzuwehren, werden wir die neue Regelung wahrscheinlich als erstes Bundesland in die Praxis bringen und schnell umsetzen.“
Die Gebiete mit erhöhtem Rissvorkommen können von den Ländern eigenständig nach Wolfsterritorien, naturräumlichen Gebieten oder kommunalen Grenzen festgelegt werden. „Sehr gut ist von der Konferenz aufgenommen worden, dass beim zumutbaren Herdenschutz im ´Praxisleitfaden Wolf´ Rücksicht auf topographische Gegebenheiten etwa an den Deichen genommen werden soll. Wir brauchen für unsere Deichschafe einen besonderen Schutz, denn sie sind existenziell für unseren Küsten- und Hochwasserschutz“, so Meyer.
Mittel für natürlichen Kilmaschutz müssen frei gegeben werden
Des Weiteren sprach sich die UMK dafür aus, dass die Mittel für den natürlichen Klimaschutz bei Mooren, Wäldern und Auen schnell freigegeben werden und unberührt von Haushaltskürzungen bleiben. Beim Schutz der Meere vor Umweltkatastrophen etwa durch Schiffshavarien dankte die UMK dem Havariekommando von Bund und norddeutschen Küstenländern, forderte aber eine stärkere Beteiligung der Verursacher, also dem zunehmenden Schiffsverkehr insbesondere mit Gefahrgütern und großen Mengen Öl. Dadurch wachse auch die Gefahr für Umweltkatastrophen an den Küsten.
Alle Ergebnisse und Beschlüsse der UMK finden Sie hier: www.umweltministerkonferenz.de
Artikel-Informationen
erstellt am:
01.12.2023