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Minister Wenzel fordert strenge Auflagen bei der Ergasförderung

Umwelt- und Naturschutz gewährleisten - Fracking mit giftiger Chemie muss untersagt werden


Pressemitteilung Nr. 21/2014

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel setzt sich für eine umweltverträgliche Erdgasförderung und damit für eine Reform des Bundesbergrechts ein, um strengere Auflagen bei der Erdgasförderung und die Einführung einer verpflichtenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzusetzen. Ausdrücklich begrüßt Wenzel deshalb auch einen Vorstoß des Landes Schleswig-Holstein. Da jedoch Zweifel an einer zügigen Novellierung des Bundesberggesetzes bestehen, arbeitet Niedersachsen seit Monaten in einem Dialogverfahren mit Umweltverbänden und Industrie an Regelungen, die die landesrechtlichen Kompetenzen voll umsetzen sollen. Damit sollen der Schutz von Umwelt und Natur sowie die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gewährleistet werden. Bei dem dritten Fachgespräch hat der Minister heute (Montag) in Hannover den ersten Entwurf von Eckpunkten eines Runderlasses vorgestellt. Auf dessen Grundlage könnten eine umfassende Prüfung möglicher Folgen und eine Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen.

Damit wäre die weitere Nutzung der konventionellen Lagerstätten unter strengen Auflagen grundsätzlich möglich – könnte aber auch versagt werden, wenn Umweltgefahren nicht ausgeschlossen werden können, sagte Wenzel. Zugleich setzt sich der Minister, genau wie sein Amtskollege in Schleswig-Holstein, für ein Fracking-Verbot zur Förderung von Kohlenwasserstoffen in unkonventionellen Lagerstätten unter Einsatz toxischer Frackfluide ein.

Die Förderung mithilfe einer hydraulischen Stimulierung (Fracking) wird in konventionellen Gasvorkommen seit einigen Jahrzehnten angewendet. In der Regel wurde die Öffentlichkeit dabei nicht beteiligt. Auch Umweltverträglichkeitsprüfungen nach der UVP-Richtlinie wurden bislang nur ausnahmsweise vorgenommen. Sie sollen in Zukunft verpflichtend werden.

Erlassentwurf „Zulassung von Vorhaben zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus konventionellen Lagerstätten mittels hydraulischer Bohrlochbehandlung zur Risserzeugung in einem Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung“ (UVP-Frac-Behandlung-Erlass)

Anlage zum Erlassentwurf


Artikel-Informationen

erstellt am:
03.03.2014

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