Artikel-Informationen
erstellt am:
02.09.2008
zuletzt aktualisiert am:
19.01.2021
Pressemitteilung 59/2008
HANNOVER. Am (heutigen) Dienstag hat das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz den Statusbericht über die Schachtanlage Asse II in einer öffentlichen Sitzung dem Landtagsausschuss für Umwelt und Klimaschutz vorgestellt. Der Statusbericht umfasst 162 Seiten, ihm liegen im Auftrag des NMU erstellte gutachterliche Stellungnahmen zum Strahlenschutz und zum eingelagerten Radionuklidinventar sowie zur behördlichen Organisations- und Kommunikationsstruktur zugrunde. Weitere Ausarbeitungen wurden von Bundesforschungsministerium (BMBF), Helmholtz-Zentrum München (HMGU) und Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) zugeliefert. Darüber hinaus wurde das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz (NMU) vom Bundesumweltministerium (BMU) bei der Erstellung des Statusberichts fachlich unterstützt.
Zusammengefasst sind die Ergebnisse folgende:
Im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz (NMU) hat der TÜVNORD EnSys die Dokumentation aller Abfallgebinde mit mittelradioaktivem Abfall einzeln überprüft. Festgestellt wurde von den Sachverständigen, dass keine hochradioaktiven, Wärme entwickelnden Abfälle (HAW) in der Asse eingelagert worden sind. Die dabei zugrunde gelegte Definition für HAW ist vom Bundesumweltministerium (BMU) bestätigt worden.
Damit hat auch das BMU bestätigt, dass in der Asse kein hochradioaktiver Abfall lagert.
Die Auswertung der Chronologie zum Auftreten kontaminierter Laugen und der Informationsweitergabe an das LBEG und das NMU ergab, dass das LBEG seit Mitte März 1994 über das Auftreten kontaminierter Laugen auf der 750-m-Sohle und seit Juni 2006 über die Einleitung kontaminierter Lauge in den Tiefenaufschluss der Asse informiert war. Dabei ist die Überschreitung von spezifischen Freigrenzen sowohl für Cäsium-137 als auch für Tritium in den Akten des LBEG dokumentiert, jedoch dem NMU nicht mitgeteilt worden.
Obwohl das NMU das LBEG bereits seit 1993 mehrfach angewiesen hatte, dass Kontaminationen von Salzlaugen zu melden seien, bestand für das NMU erstmals im Juni 2006 die Möglichkeit der Kenntnisnahme von kontaminierten Laugen. Dass dabei Freigrenzen überschritten wurden, erfuhr das NMU erstmals im Juni 2008 vom HMGU.
Zur Erfassung der Ursachen für die Kontamination der Salzlösungen wurden das Forschungszentrum Jülich und die TU Clausthal mit entsprechenden Untersuchungen beauftragt. Daraus ergibt sich die zentrale Aussage, dass die Kontamination im Sumpf vor Kammer 12 im Wesentlichen auf den Transport von Radionukliden aus nahen Abfallkammern, insbesondere der Kammer 12, zurückzuführen ist. Diese Transportlösungen stammen aus den (grubeninternen) feuchten Füllmaterialien der angrenzenden Kalisalz-Abbaue.
Für die Kontaminationen vor den Abfallkammern im südwestlichen Bereich der 750 m Sohle ist nicht auszuschließen, dass Deckgebirgslösung aus der Südflanke bereits in die Abfallkammern auf dieser Sohle eingedrungen ist.
Die Vermutung des HMGU, wonach das gesamte Radionuklidinventar der kontaminierten Lösungen aus betrieblichen Vorgängen der Einlagerungszeit stammt, kommt als alleinige Erklärung nicht in Betracht.
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) wurde beauftragt, die in der Asse auftretenden Salzlaugen auf Kontamination durch radioaktive Stoffe zu untersuchen. Als nicht natürliche Radionuklide wurden Tritium, Cobalt-60 und Cäsium-137 nachgewiesen. Dabei wurde festgestellt, dass auch in dem Laugensammelbecken auf der 658-m-Sohle oberhalb der Einlagerungskammern Tritium auftritt.
Es wurde festgestellt, dass in der Asse viele Jahre mit radioaktiver Lauge ohne die erforderliche strahlenschutzrechtliche Genehmigung umgegangen wurde. Diese Genehmigung ist daher vom Betreiber unverzüglich zu beantragen. Bei Antragsprüfung wird besonderes Augenmerk auf die Zuverlässigkeit und die Fachkunde der verantwortlichen Personen der Betreiberin gelegt.
In diesem Zusammenhang hat HMGU seine Organisations- und Informationsstrukturen selbst überprüft und ausführlich dargestellt. NMU ist der Auffassung, dass die Strukturen der Betreiberin nochmals durch eine unabhängige Institution überprüft und bewertet werden müssen.
Der betriebliche Strahlenschutz der Schachtanlage Asse II wird wie folgt bewertet: Grundsätzlich wurde festgestellt, dass der Strahlenschutz durch das Bergrecht geprägt ist, aber keine substanziellen Defizite aufweist. Die Maßnahmen zur Ermittlung der Personendosis und zur Emissionsüberwachung sind angemessen.
Der Strahlenschutz entspricht nicht dem in kerntechnischen Anlagen üblichen Standard. Diesen wird die Landesregierung jedoch künftig anwenden, obwohl die Asse keine kerntechnische Anlage ist. Die innerbetrieblichen Regeln sind künftig an diesen Erfordernissen auszurichten.
Die von der Betreiberin bisher praktizierte Behandlung, Umlagerung und Verbringung der Salzlauge ist unsachgemäß und daher systematisch neu zu regeln. Die nach atomrechtlichen Vorschriften erforderlichen Pläne zur Feststellung der radiologischen Unbedenklichkeit von nach außen abzugebenden Stoffen wurden erarbeitet und werden derzeit geprüft.
Laugen dürfen erst dann wieder in andere Bergwerke abgegeben werden, nachdem in umfassenden Analysen bestätigt wurde, dass diese nicht radioaktiv kontaminiert sind.
Bisher haben sich keine Hinweise darauf ergeben, dass durch die bisherigen Abgaben der Laugen Gefahren für Menschen und Umwelt bestanden haben.
Artikel-Informationen
erstellt am:
02.09.2008
zuletzt aktualisiert am:
19.01.2021