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Statement zur heutigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Bestätigung der wasserrechtlichen Genehmigung des NLWKN zur „Höegh Esperanza“

PI 125/2024

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat heute eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) abgewiesen, die sich gegen die 2022 erteilte wasserrechtliche Erlaubnis und den Betrieb der FSRU „Höegh Esperanza“ mit Hilfe der Elektrochlorierung wandte.

Dazu sagt Niedersachsens Umwelt- und Energieminister Christian Meyer:

„Das Urteil des BVerwG bestätigt unsere Ende 2022 unter hohen Umweltauflagen erteilte wasserrechtliche Genehmigung der ersten FSRU in Deutschland. Das Gericht bestätigt, dass die Elektrochlorierung zum damaligen Zeitpunkt dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprach und die Alternative des Ultraschallverfahrens erst noch erprobt werden muss.

Das Gericht bestätigt damit auch unser Ziel, den Chloreinsatz beim Betrieb der FSRU „Höegh Esperanza“ weiter zu minimieren. Auch wenn die vom NLWKN regelmäßig veröffentlichten Messwerte jetzt schon deutlich unter den Grenzwerten liegen, werden wir mit der Stoßchlorierung die Biozideinleitung in die Nordsee weiter minimieren.

Die zweite FSRU „Excelsior“ soll 2025 in Wilhelmshaven den Betrieb aufnehmen. Anders als die bereits bestehende wird diese Anlage die Reinigung der Rohre ohne Chlor und Biozide per Ultraschalltechnik vornehmen. Dies wurde 2024 als neuer Stand von Wissenschaft und Technik genehmigt. Unser Ziel und das des Bundes bleibt weiterhin auch die Hoegh Esperanza auf chlorfreie Regasifizierung umzurüsten. Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat bereits 2023 das Geld für die Umrüstung auch der Hoegh Esperanza bewilligt und die technischen Prüfungen zur Machbarkeit sind erfolgt. Sobald sich die Ultraschalltechnik auf der zweiten FSRU bewährt hat, sollte auch die erste Anlage wie vom Bundestag beschlossen entsprechend umgerüstet werden!

Hintergrund:

Die DUH wendet sich mit der Klage gegen den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) gegen den Einsatz von Chlor zur Reinigung der Rohrleitungen (Verhinderung von Biofouling) in der FSRU. Die DUH verlangte, entweder deutlich weniger Chlor einzusetzen oder die FSRU auf das Ultraschallverfahren zur Reinigung der Rohrleitungen umzustellen.

Mit der wasserrechtlichen Genehmigung des NLWKN vom 16.12.2022 ist dem Betreiber der FSRU (Floating Storage and Regasification Unit – schwimmende Anlage zur Regasifizierung von fossilen oder grünem – aus Erneuerbaren Energien erzeugtem – Flüssiggas (LNG)) gestattet worden, die Chlorierung als sog. Anti-Fouling-Verfahren einzusetzen. Dabei wird Chlor aus dem vorhandenen Seewasser generiert. Die technisch unvermeidbare Restkonzentration von Chlor wird mit dem Abwasser zurück in die Jade geleitet. Das Verfahren dient also dazu, den Bewuchs durch Meeresorganismen (sog. Biofouling) in den Rohrleitungen der FSRU zu verhindern.

Aus Sicht des NLWKN entsprach die sog. Elektrochlorierung zum Zeitpunkt der Genehmigung 2022 dem Stand der Technik, weil noch keine Erfahrungen mit der sogenannten Ultraschalltechnik bei FSRU vorlagen. Diese Auffassung wurde jetzt vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigt. Die Einleitungen sind demnach mit den Anforderungen an die Gewässereigenschaften vereinbar, da keine schädlichen Konzentrationen von Chlor im Gewässer entstehen. Alle Fragen des Umwelt- und Naturschutzes wurden im Rahmen der wasserrechtlichen Genehmigung intensiv geprüft. Die europäischen und deutschen Grenzwerte werden eingehalten, daher war die Genehmigung zu erteilen. Dem Betreiber Uniper wurde mit der Genehmigung aufgegeben, der zuständigen Überwachungsbehörde im Abstand von jeweils drei Jahren, erstmals zum 15.12.2025, darzulegen, welche technischen Möglichkeiten zur Minimierung oder Vermeidung des Biozideinsatzes erprobt worden sind. Im aktuellen Bericht wird vorgeschlagen, per Stoßchlorierung den Chloreintrag annähernd zu halbieren. Bei der Ultraschallvariante soll erst die Realerprobung auf der zweiten FSRU abgewartet werden.

Das zweite geplante schwimmende LNG-Terminal in Wilhelmshaven (FSRU „Excelsior“ der Fa. TES) soll 2025 den Betrieb aufnehmen. Anders als die bereits bestehende FSRU wird die zweite Anlage die Reinigung der Rohre ohne Chlor und Biozide per Ultraschalltechnik vornehmen. Umweltminister Christian Meyer hatte sich dazu beim Betreiber TES stark gemacht.

Leider hat sich die Inbetriebnahme dieser zweiten FSRU erheblich verzögert. Klar ist, dass die erste FSRU erst umgerüstet werden kann, wenn die zweite FSRU läuft und sich das Ultraschall-Verfahren bewährt hat. Zur Umrüstung muss das Schiff aber in eine Werft, so dass dann keine Regasifizierung in Wilhelmshaven stattfinden kann. Die Prüfungen zur Umrüstung mit dem Unternehmen Hasytec sind bereits erfolgt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.12.2024

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