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Statement Umweltminister Meyer - EU-Kommission will bei Berner Konvention Herabstufung des Wolfs beantragen

PI 095/2024


Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (AStV) in der EU hat sich heute mehrheitlich dafür entschieden, einen Antrag der EU-Kommission zur Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs in die nächste Sitzung der Berner Konvention (BK) einzubringen. Auch Deutschland hat zugestimmt. Ziel des Antrags der Kommission ist eine Umlistung des Wolfs von Anhang 2 (streng geschützt) in Anhang 3 (geschützt) der Berner Konvention. Der Antrag zur Änderung des Schutzstatus kann – nach Zustimmung des Rates – nun dem Ständigen Ausschuss der Berner Konvention vorgelegt und bei der nächsten Sitzung am 2. Dezember 2024 behandelt werden. Die Berner Konvention ist ein 1979 verabschiedeter völkerrechtlicher Vertrag des Europarates zum Schutz europäischer wildlebender Tiere und Pflanzen.

Auch Tierarten im Anhang 3 bleiben grundsätzlich schutzbedürftig und dürfen nur regional eingeschränkt reguliert werden, ohne den günstigen Erhaltungszustand in den jeweiligen biogeographischen Regionen zu gefährden.

Möglich machte die Entscheidung eine Erklärung der EU-Kommission, dass bei einer späteren Änderung der FFH-Richtlinie nur eine Änderung beim Wolf erfolgt und ansonsten das strenge Naturschutzrecht unangetastet bleibt.

Dazu sagt Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer:

„Ich begrüße die Entscheidung des Ausschusses sehr, weil sie auf wissenschaftlichen Fakten basiert, die wir in Niedersachsen über die Umweltministerkonferenz eingefordert haben. Mit zurzeit 56 Rudeln, drei Wolfspaaren und drei Einzelwölfen und einer großen räumlichen Ausbreitung ist der Wolf in Niedersachsen in der biogeographischen atlantischen Region nicht mehr vom Aussterben bedroht. In weiten Teilen Niedersachsens ist damit der gute Erhaltungszustand nach der FFH-Richtlinie erreicht.

Der Beschluss heute ist ein richtiger Schritt, um dem erklärten Ziel eines praxisnahen, regional differenzierten Bestandsmanagements näher zu kommen. Klar ist auch: Der Wolf darf nicht wieder ausgerottet oder in anderer Weise im Bestand gefährdet werden, sondern wird grundsätzlich weiterhin naturschutzrechtlich geschützt. Durch eine Lockerung des Schutzstatus erhielten wir aber mehr Möglichkeiten für ein regionales Wolfsmanagement, um damit ein weitgehend konfliktarmes Nebeneinander von Weidetierhaltung und Wolf in Regionen mit vermehrten Nutztierrissen ermöglichen zu können. Ein ausreichender und guter Herdenschutz spielt aber auch zukünftig die zentrale Rolle bei der Vermeidung von Nutztierschäden.“


Artikel-Informationen

erstellt am:
25.09.2024

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