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Schacht Konrad: Widerspruch zum Antrag auf Widerruf und Rücknahme der Genehmigung nach intensiver juristischer Prüfung abgelehnt

– Umweltminister Meyer bleibt bei kritischer Haltung zum fehlenden Auswahlverfahren und mangelnder Rückholoption –


PI 092/2024

Das geplante Endlager für mittel- und schwachradioaktiven Abfall Schacht Konrad bei Salzgitter sorgt seit Jahrzehnten für Diskussionen und Proteste, nicht nur in der Region. Schacht Konrad wurde nach jahrelangem Verfahren 2002 genehmigt, alle Rechtsmittel dagegen waren erfolglos. Mit Schreiben vom 25. Mai 2021 hatten der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie der Naturschutzbund Deutschland (NABU) einen Antrag auf Rücknahme und Widerruf des bestehenden Planfeststellungsbeschlusses zu Schacht Konrad sowie einen Baustopp gestellt. Das Ergebnis einer ersten Prüfung hatte Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer den Antragstellern im Dezember 2023 in seinem Ministerium persönlich mitgeteilt. Die Anträge wurden damals nach umfangreicher Prüfung aus rechtlichen Gründen vorläufig und am (heutigen) Freitag endgültig abgelehnt. „An meiner kritischen Haltung und der der rot-grünen Landesregierung zu einem Endlager Schacht Konrad ohne bundesweiten Standortvergleich und fehlender Rückholbarkeit ändert das nichts. Die Prüfung des Antrags der Umweltverbände war aber keine politische, sondern eine rechtliche Frage, ob es 22 Jahre später ausreichende Gründe gibt, die damalige Genehmigung zu widerrufen oder zurückzunehmen.“ Das Umweltministerium hat die ausführliche Stellungnahme der Umweltverbände intensiv juristisch und inhaltlich geprüft – und es gibt jetzt das Ergebnis der rechtlichen Prüfung eines Verwaltungsvorgangs. Dagegen können die Umweltverbände nun Rechtsmittel einlegen.

Die Würdigung der in der Stellungnahme vorgebrachten Punkte führte zu keinem abweichenden Ergebnis im Vergleich zu Dezember. Die Anträge (im Einzelnen die Rücknahme bzw. der Widerruf des Planfeststellungsbeschlusses sowie die Forderung auf Einstellung weiterer Baumaßnahmen) wurden als unzulässig bzw. unbegründet bewertet. In der Begründung der Entscheidung werden sowohl die juristischen als auch die fachlichen Aspekte auf mehr als 120 Seiten ausführlich dargelegt. „Hierbei konnten nur Aspekte geprüft werden, die nachträglich nach der Genehmigung 2002 neu eingetreten oder neu hinzugekommen sind. Ein Blankocheck für die Sicherheit ist es nicht – und auch nicht dazu, ob Schacht Konrad heute noch genehmigungsfähig wäre. Auch wenn der Antrag auf vollständige Rücknahme der Genehmigung endgültig abzulehnen ist, lässt sich daraus keine Festlegung für die Zukunft ableiten“, so Meyer.

Auf Forderung des niedersächsischen Umweltministeriums läuft daher die sogenannte „Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen des Endlagers Konrad“ (ÜSIKO) nach dem jetzigen Stand von Wissenschaft und Technik. „Dabei wird wissenschaftlich geprüft, ob es neue Erkenntnisse gibt, die für ein Endlager für schwach und mittelradioaktive Abfälle zu Änderungen führen. Sollten nach Abschluss der Phase 2 der ÜSIKO neue Erkenntnisse vorliegen, die wesentlichen Änderungen des Planfeststellungsbeschlusses erfordern, wäre ein förmliches Änderungsverfahren durchzuführen“, so der Minister. „Einen Sicherheitsrabatt darf es nicht geben.“ Hohe sicherheitsrelevante Bedeutung haben unter anderem die Fragen zu Radionukliden in der Gasphase sowie zum Transport von Kolloiden oder Gas-Fracks im Wirtsgestein. Die Veröffentlichung der Ergebnisse aus der zweiten von vier Phasen der ÜSIKO ist für Ende 2024 von der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) angekündigt. „Wir werden bei der Sicherheit ganz genau hinschauen“, so Meyer.

Den Antragstellern steht als Rechtsweg die Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg offen. Die Frist zur Einreichung einer Klage beträgt einen Monat.


Zum Hintergrund:

Am 31. August 1982 stellte die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) als damals zuständige Behörde bei der damals zuständigen atomrechtlichen Genehmigungsbehörde Niedersächsisches Sozialministerium einen Antrag auf Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 9b des Gesetzes über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz – AtG) zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage des Bundes zur Endlagerung schwach- bis mittelradioaktiver Abfälle auf dem Gelände des ehemaligen Eisenerzbergwerks „Schacht Konrad“ in Salzgitter.

2002 erfolgte die Genehmigung vom damaligen Umweltministerium. Das stillgelegte Eisenerz-Bergwerk in Salzgitter wird seit 2007 zum Endlager für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung umgerüstet; mit dem Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2002 ist die Einlagerung auf maximal 303.000 m³ schwach- und mittelradioaktiver Abfälle begrenzt. Die Fertigstellung ist laut Betreiberin, der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) für das Jahr 2029 vorgesehen. Bereits zur Zeit des Planfeststellungsverfahrens löste das Vorhaben Widerstände und anhaltende Proteste in der Region aus. Sämtliche Rechtsmittel von Privatpersonen und Kommunen blieben seinerzeit erfolglos. Mit Schreiben vom 25. Mai 2021 haben der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Niedersachsen e.V., sowie der Naturschutzbund Deutschland (NABU), Landesverband Niedersachsen e.V., u. a. einen Antrag auf Rücknahme bzw. Widerruf des Planfeststellungsbeschlusses für das Endlager Konrad gestellt. Sie stützten sich dabei auf das Umweltrechtsbehelfsgesetz. Ein breites Bündnis bestehend aus der Stadt Salzgitter, der IG Metall Salzgitter-Peine, dem Landvolk Braunschweiger Land und der Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD unterstützen den Antrag.


Artikel-Informationen

erstellt am:
13.09.2024

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